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Dem bisherigen Kaiserlichen Konsul in Bern, Dr. Heinrich Klose, ist die erbetene Entlassung aus
dem Reichsdienst erteilt worden. 9 aus
Der Kaiserliche Konsul F. Keller in Southampton ist gestorben.
2. Zoll= und Stenuerwesen.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreiche Preußen.
In Schwersenz im Bezirke des Hauptsteueramts zu Posen ist ein Steueramt II errichtet worden
Das Nebenzollamt 1 in Hemden im Bezirke des Hauptzollamts zu Vreden, die Steuerämter!]
in Osterwieck im Bezirke des Hauptsteueramts zu Halberstadt, in Nieder-Wüstegiersdorf im Bezirke des
Hauptzollamts zu Liebau sind, und zwar die ersteren beiden unter Belassung ihrer bisherigen Ab-
fertigungsbefugnisse in Amter II. Klasse umgewandelt worden.
Das Steueramt 1 zu Marienberg im Bezirke des Hauptsteueramts zu Oberlahnstein ist unter
Belassung seiner Befugnisse hinsichtlich der Ubergangsabgaben in ein Steueramt II umgewandelt worden.
Die selbständige Zuckersteuerstelle zu Göttingen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Münden
ist mit dem Steueramt I in Göttingen vereinigt worden.
Das Steueramt II in Wreschen im Bezirke des Hauptzollamts zu Pogorzelice ist aufgehoben.
Das Hauptzollamt zu Pogorzelice ist unter Zuweisung der mit dem bisherigen Steueramte II
zu Wreschen verbunden gewesenen Zuckersteuerstelle nach Wreschen verlegt worden. Diesem Hauptamte
Wreschen sind folgende Befugnisse beigelegt worden: "
1. zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I und II über unverzollte aus-
ländische Waren und über inländischen Zucker sowie von Versendungsscheinen 1 und II
über inländischen Tabak;
zur Erledigung von Begleitscheinen I und II über inländisches Salz;
zu Aus= und Umladungen der unter Wagenverschluß beförderten Güter (§ 65 V. Z.G.);
. zur Wiederanlegung des amtlichen Verschlusses bei Verschlußverletzungen (8 96 V. Z.G.
und § 27 Eisenb.Z. R.);
. zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter ein-
schließlich des so oder in Eisenbahnkesselwagen versendeten Branntweins sowie des mit
Ubergangsschein eingehenden Bieres;
. zur Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs;
t zur Abfertigung von Bier, von Gegenständen, welche nicht unter stehender Kontrolle ein-
gesalzen sind, von Tabak und von Zuckerfabrikaten, für welche Abgabenvergütung be
ansprucht wird;
8. hinsichtlich der Ubergangsabgaben vollständige Befugnis bezüglich aller hier in Betracht
kommenden Waren. «
In Pogorzelice im Bezirke des Hauptzollamts zu Wreschen ist ein Nebenzollamt II errichtet
worden, dem folgende Befugnisse beigelegt worden sind: ·
1. zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I und II sowie von Versendungs
scheinen 1 und II über inländischen Tabak: 1
2. zur Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein; *
3. zur Ausgangs-Abfertigung von Branntwein, für welchen Abgabenvergütung beansprucht wird
In Schwersenz im Bezirke des Hauptsteueramts zu Posen ist ein Steueramt II errichtel
worden, dem folgende Befugnisse beigelegt worden sind: 8
1. zur Aus= und Umladung der unter Wagenverschluß beförderten Güter (58 65 v36
2. zur Wiederanlegung des amtlichen Verschlusses bei Verschlußverletzungen (§ 96 V.3.0.
und § 27 Eisenb. Z. R.); -
3. zur Abfertigung des in Eisenbahnkesselwagen versendeten Branntweins.
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