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3. Allgemeine Verwaltungssachen.
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Auf Grund des § 22 der Verordnung über die Tagegelder, die Fuhrkosten und die Umzugskoste
der Reichsbeamten vom 25. Juni 1901 (Reichs-Gesetzbl. S. 241) ist die Einreihung der Reichsbeamten
in die unter Nr. III bis VII des § 1 und unter II bis VII des § 13 dieser Verordnung aufgeführen
Beamtenklassen nach Maßgabe des unterm 5. Dezember 1903 (Zentralblatt S. 700) veröffentlichten
Verzeichnisses festgestellt worden. «
Dies Verzeichnis wird bezüglich der nachstehend aufgeführten Kategorien von Reichsbeamten
ergänzt und abgeändert, wie folgt:
Verzeichnis der Reichsbeamten.
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der Verordnung über die Tagegelder, die Luhrkosten und die Amzugskosten der Reichsbeamten
vom 25. Juni 1901.
Klasse III. Klasse UI.
Vortragende Räte der obersten Reichs- Vortragende Räte der obersten Reichs-
behörden. behörden.
C. Verwaltung des Reichsheeres.
2. Sachsen.
Zeile 1. Die Worte „vom Zivil“ sind zu streichen.
Zeile 2. Für „Justitiar“ ist zu setzen:
Vortragende Räte des Kriegsministeriums.
3. Württemberg.
Es treten hinzu:
Vortragende Räte des Kriegsministeriums.
Klasse IV. 1 Klasse III.
Mitglieder der übrigen Reichsbehörden. Mitglieder der höheren Reichsbehörden.
A. Reichskanzlei.
Statt „Ständiger Hilfsarbeiter“ ist zu setzen:
Ständige Hilfsarbeiter.
C. Reichsamt des Innern.
Es fällt fort:
Mathematischer Hilfsarbeiter für Versicherungswesen.
Es treten hinzu: ·
Bautechnischer Hilfsarbeiter im Reichsamte des Innern.
Abteilungsvorsitzende des Patentamts.
D. Verwaltung des Reichsheeres.
2. SJachsen.
3. MWürttemberg.
Klasse IV.
Mitglieder der übrigen Reichsbehörden.
Zeile 1 ist zu streichen.
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