Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiunddreißigster Jahrgang. 1904. (32)

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5. Zoll= und Steuerwesen. 
  
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreiche Preußen. 
Die Zollabfertigungsstelle zu Visselhövede im Bezirke des Hauptsteueramts zu Verden ist auf- 
gehoben worden. 
Die Bezeichnung des Nebenzollamts II zu Pr. Oderberg im Bezirke des Hauptzollamts zu 
Ratibor ist in „Nebenzollamt II zu Annaberg“ umgeändert worden. 
Die Steuerämter I in Luckenwalde im Bezirke des Hauptsteueramts zu Potsdam und Buk 
im Bezirke des Hauptsteueramts zu Posen sind in Steuerämter II umgewandelt worden. 
Es ist erteilt worden: 
dem Nebenzollamt 1 in Kattowitz im Bezirke des Hauptzollamts zu Myslowitz sowie der 
Zollabfertigungsstelle am Bahnhofe zu Thorn im Bezirke des Hauptzollamts zu Thorn die Befugnis 
zur Abfertigung von Baumwollengarn der Nummern 2e 1, 2 und 3 des Zolltarifs zu anderen als den 
höchsten Zollsätzen dieser Tarifnummern, 
den Steuerämtern I zu Birnbaum und zu Schwerin a. Warthe im Bezirke des Hauptsteuer- 
amts zu Meseritz die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen II, 
dem Steueramt I zu Neu-Cues im Bezirke des Hauptsteueramts zu Trier die Befugnis zur 
Erledigung und Ausfertigung von Zollbegleitscheinen 1 über die für das Privattransitlager der Firma 
G. A. Schmitgen in Bernkastel eingehenden oder von diesem Lager abgemeldeten, unbearbeiteten Tabak- 
eicer ind Stengel sowie zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Sendungen 
gleicher Art, 
dem Steueramt 1 zu Reichenbach i. Schl. im Bezirke des Hauptsteueramts zu Schweidnit für 
den Veredelungsverkehr der Firmen Christian Dierig G. m. b. H. in Oberlangenbielau und Olberg & 
Schmidt zu Reichenbach i. Schl. die Befugnis 
1. zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über rohe baumwollene Gewebe, dichte und 
undichte, sowie über kupferne Druckwalzen, · 
2. zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über Buchbinderleinen und kupferne Druck- 
walzen. 
Im Königreiche Sachsen. 
Es ist erteilt worden: · » 
dem Steueramte Markneukirchen im Bezirke des Hauptzollamts zu Eibenstock die Befugnis zur 
Ausfertigung von Zollbegleitscheinen 1, · · 
dem Untersteueramte Schneeberg im Bezirke des Hauptzollamts zu Zwickau die Befugnis zur 
Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über Waren, die mit Zollbegleitschein I eingegangen sind und 
ohne Zwischenlagerung in das Ausland wieder ausgeführt werden sollen. 
Im Königreiche Württemberg. 
Der Sitz der Zuckersteuerstelle für die Zuckerfabrik Stuttgart ist, nachdem der Betrieb dieser 
Fabrik nach Münster verlegt ist, gleichfalls nach Münster verlegt, und wird die Amtsstelle fortan die 
Bezeichnung „Zuckersteuerstelle Münster“ führen. 
 
	        
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