39.
40.
41.
43.
44.—
— 31 —
Dem Artikel „Titaneisen“ ist folgender zweite Absatz hinzuzufügen:
„— (Legierung von Eisen und Titan) wie Eisen.“
Im zweiten Absatze der Anmerkung zu dem Artikel „Wäsche“ ist an Stelle der Worte „künst-
lichen Hohlnähten (sogenannter Ajourstickerei)“ zu setzen „mit Hohlnähten (Ajourstickereien) oder sonstiger Durch-
brucharbeit (ausgenommen einfache Hohlsäume,“. Am Schlusse des Absatzes ist der Hinweis beizufügen
. — 3 · 7
„S. auch die allgemeine Anmerkung b zu Zeugwaren.
Nach dem Artikel „Wolfram“ ist folgender neue Artikel aufzunehmen:
„Wollbaumsamen ...... ".......... J336JNr.9d-,br.2,-jz»
Anmerkung. Wollbaumsamen unterscheidet sich von Baumwollsamen durch rundlichere Form der
Körner und durch die Farbe des Querschnitts; letztere ist bei Wollbaumsamen immer einfach weiß, bei Baum-
wollsamen weiß mit schwarzen Punkten.“
2. In dem zweiten Absatze des Artikels „Zähne“ ist nach Ziffer 3 die folgende neue Bestimmung
einzufügen: .
„4. aus Porzellan oder porzellanartiger Masse, auch in Verbindung mit Stiften aus
unedlen Metallen, wie Porzellan.“ " «
Die bisherige Ziffer 4 erhält die Ziffer 5.
Nach dem ersten Absatze der allgemeinen Anmerkung b zu dem Artikel „Zeugwaren“ ist der
folgende neue Absatz einzuschalten:
„Als nur gesäumte Zeugwaren sind auch die nur mit einfachen Hohlsäumen (Halbstäbchensäumen oder
Ganzstäbchensäumen) versehenen Zeugwaren zu behandeln, d. h. solche, bei denen unmittelbar neben der
Säumstelle (Saumnaht) des in der Regel breiter umgelegten Geweberandes ein Durchbruch mit nur einer
Reihe von je in Form und Lage übereinstimmenden, weder von Fäden durchquerten noch durch eingeschaltete
Figurengebilde unterbrochenen Offnungen und Fadenbündeln gebildet ist. Ob die Herstellung des Durch-
bruchs in einem Arbeitsgange durch Bohrer und Nadel der Hohlsaumnähmaschine erfolgt oder durch Aus-
lassen oder Ausziehen von Gewebefäden vorbereitet ist, macht keinen Unterschied. Die Fadenbündel entstehen
bei dem einfachen Halbstäbchensaume durch gruppenweises Zusammenraffen der Gewebefäden an der Säum-
stelle (Saumnaht) durch die zum Befestigen des Saumes dienenden Nähfäden, bei dem einfachen Ganz-
stäbchensaum in seiner gewöhnlichen Form, dem sogenannten Leiterstiche, dadurch, daß die Halbstäbchen außer-
dem noch an den gegenüberliegenden Stellen der Durchbruchstraße durch Nähen zu Stäbchen, die mit der
Nichtung der Gewebefäden gleichlaufen, zusammengezogen werden. Als eingeschaltete Figurengebilde sind die
an den Ecken des Durchbruchs etwa angebrachten, als Spinnen bezeichneten sternförmigen Fadengebilde nicht
anzusehen. Dagegen gelten Hohlsäume mit Zickzackstich sowie solche mit verzierten oder sonst von der vor-
stehenden Beschreibung abweichenden Durchbrüchen nicht mehr als einfache Hohlsäume."
In dem bisher zweiten, künftig dritten Absatze derselben Anmerkung sind die Worte
„künstlichen Hohlnähten (sogenannter Ajourstickerei)" zu ersetzen durch die Worte „mit Hohlnähten (Ajour=
stickereien) oder sonstiger Durchbrucharbeit (ausgenommen einfache Hohlsäume)“.
Dem Artikel „Ziegel“ ist folgende Bestimmung als vierter Absatz anzufügen:
„—, Kalksandziegel s. Kalksandsteine.“ ·
5. Dem ersten Absatze des Artikels „Zucker“ ist am Schlusse folgende Anmerkung anzufügen:
„Anmerkung. Als Verbrauchszucker sind außer den in der vorstehenden statistischen Ammerkung auf-
geführten Zuckerarten alle diejenigen festen (trockenen) Zucker zu behandeln, welche sich ohne weitere Be-
arbeitung zum menschlichen Genuß eignen, und zwar ohne Unterschied, ob der Zucker sich in gefärbtem oder
ungefärbtem Zustande befindet.“ «
Der Artikel „Zuckerin“ erhält folgende Fassung:
„Zuckerin s. Süßstoff.“