Nummer
des
Zoll-
tarifs
Tarasätze
76°0
161
763
Brillen (einschließlich der Brillen mit Gläsern
aus Bergkristall, sowie der Schutzbrillen in
Verbindung mit Glas oder Glimmer) und
andere gefaßte Augengläser; gefaßte Brenn-
läser; erngläser aller Art (Fernrohre, Feld-
techer usw.); gefaßte Lupen (Vergrößerungs-
gläser); Operngläser (Operngucker); photo-
graphische Apparate; Stereoskope; sonstiges
optisches Glas, geschliffen und gefaßt; alle
diese, soweit sie uccht durch ihre Verbindungen
unter höhere Zollsätze fallen
Glasbehänge zu Leuchtern; Glasknöpfe; a
diese auch gefärbt oder mit Osen
Glasplättchen; Glasperlen, Glasschmelz und
Glasschuppen, auch lediglich zum Zwecke der
Verpackung und Versendung auf Gespinst-
fäden gereiht; Glastropfen (Glastränen,
Springgläser); Glaskörner (Glaskügelchen,
massive Glastropfen); salle deesel bemalt,
vergoldet oder versilbert
Glasflüsse (unechte Edelsteine), bleihaltig oder
bleifrei, Glassteine und Glaskorallen, ohne
Fassung, auch lediglich zum Zwecke der Ver-
packung und Versendung auf Gespinstfäden
gereiht:
roh
bearbeitet (geschliffen usw.).
Glasperlen, Glasflüsse, Glassteine, Glaskorallen
und dergleichen, auf Gespinstfäden, Schnüre
oder Draht genäht oder gereiht und ohne
weiteres als Schmuck verwendbar; auch in
gleicher Weise hergestellte Besatzartikel aus
Glasperlen usw. .
Waren aus Glasflüssen, Glassteinen oder Glas-
korallen, vorstehend nicht genannt, auch in
Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie
nicht dadurch unter höhere Zollsätze fallen
Glas, anderweit nicht genannt, auch durch
Pressen oder Stanzen hergestellt oder ge-
schliffen, poliert, abgerieben, geschnitten, geätzt,
gemustert; Glasgespinst und Glaswolle:
nicht gesärbt, nicht undurchsichtig
120
18
30
30
60
60
60
18
Kisten 20, Fässer 20, Körbe 13, Ballen 9.
Kisten: Glasbehänge zu Leuchtern 17, Glas-
knöpfe 22,
Fässer 22, Körbe 13.
Kisten: Glasperlen und Glasschmelz 11, sonst 40,
1 Fässer 40, Körbe 13.
isten 40, Fässer 40, Körbe 13.
Kisten 16, Fässer 16.
l
Kisten
durch Pressen oder Stanzen hergestelltes
Glas 19, geschliffenes 15, geschnitte-
nes 13, fonst 40.
Fässer: geschnittenes Glas 13, sonst 40,
Körbe 13.
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