Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

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Verzeichnis der gemäß § 6 der Branntweinsteuer-Befreiungsordnung zur Zusammensetzung 
des allgemeinen Branntwein-Denaturierungsmittels ermächtigten Gewerbsanstalten?. 
Die Firma „Fabrik chemischer Präparate von Dr. Richard Sthamer“ in Hamburg ist zu streichen. 
  
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Königreich Preußen. 
Das Nebenzollamt 1 in Wyler im Bezirke des Hauptzollamts in Cleve ist unter Belassung 
seiner bisherigen Hebe= und Abfertigungsbefugnisse in ein Nebenzollamt II umgewandelt worden. 
Die Zollabfertigungsstelle am Hafen in Barby (Elbe) im Bezirke des Hauptsteueramts in 
Magdeburg II ist aufgehoben. 
Es ist erteilt worden 
dem Steueramte II in Barby (Elbe) im Bezirke des Hauptsteueramts in Magdeburg II die 
Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 und II und von Begleitscheinen 1 
und II über inländisches Salz sowie zur Erledigung von Ubergangsscheinen, 
dem Nebenzollamt 1 in Neu-Zielum im Bezirke des Hauptzollamts in Strasburg i. Westpr. 
die Befugnis zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über Getreide auf das Hauptsteueramt I in 
Königsberg i. Pr., 
dem Nebenzollamte II in Papros im Bezirke des Hauptzollamts in Hohensalza die unbeschränkte 
Befugnis zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über Getreide, 
dem Hauptsteueramt in Brandenburg a. H. die Befugnis zur Ausfertigung von Zollbegleit- 
scheinen 1 über Fahrräder und Fahrradteile im Ausbesserungsverkehre sowie über Zeugwaren vom 
fortlaufenden Konto der Firma Holzapfel in Brandenburg a. H., 
dem Steueramt 1 in Forst N. L. im Bezirke des Hauptsteueramts zu Cottbus die Befugnis 
zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Cycaswedel, 
dem Steueramt 1 in Schwiebus im Bezirke des Hauptsteueramts zu Crossen die Befugnis zur 
Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I über die von den Tuchfabrikanten C. H. Rimpler 
und Julius Balcke in Schwiebus im Veredelungsverkehre zum Färben nach Reichenberg in Böhmen 
ausgeführten und danach wieder eingeführten wollenen Dicktuche (Eskimos), 
dem Steueramte II in Treffurt im Hauptamtsbezirke Langensalza die Befugnis zur Erledigung 
von Begleitscheinen I über unter Eisenbahnwagenverschluß eingehende Rohtabaksendungen, 
dem Steueramt 1 in Soest im Bezirke des Hauptsteueramts in Lippstadt die Befugnis zur 
Abfertigung von zuckerhaltigen Waren, für die Vergütung der Zuckersteuer beansprucht wird, 
dem Steueramt 1 in Znin im Bezirke des Hauptzollamts in Hohensalza die Befugnis zur 
Abfertigung von zuckerhaltigen Trinkbranntweinen, für die Vergütung der Zuckersteuer beansprucht wird. 
Dem Steueramt I1 in Wetzlar im Hauptamtsbezirke Marburg ist die Befugnis zur Abfertigung 
des mit Ubergangsschein unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Bieres entzogen worden. 
Königreich Sachsen. 
Dem Nebenzollamte II Grünthal im Bezirke des Hauptzollamts zu Freiberg ist die Befugnis 
zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen 1 über getrocknete und getränkte (imprägnierte) Waren der 
Tarifnummer 43 und 44 beigelegt worden. 
Großherzogtum Baden. 
· Die Nebenzollämter II Schusterinsel im Bezirke des Hauptzollamts zu Basel und am Kreuz- 
linger Tore in Konstanz im Bezirke des Hauptsteueramts zu Konstanz sind in Nebenzollämter 1 um- 
gewandelt worden. 
  
*) Zentralblatt 1900 S. 536, 1901 S. 66, 1906 S. 1088.
	        
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