Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

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Bezeichnung 
der 
Eisenbahn. 
  
Bezeichnung 
der Stellen, welche vorzugs- 
weise mit Militäranwärtern 
zu besetzen sind. 
  
  
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär- 
anwärter 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
  
Bezeichnung der Behäörde, 
an welche die Bewerbungen 
zu richten sind, soweit nicht 
in den Vakanzanmeldungen 
andere Anstellungsbehörden 
ausdrücklich bezeichnet 
werden. 
  
  
Bemerkungen. 
  
XVI. Fürstentum NReuß jüngerer TLinie. 
Gera-Meuselwitz-Wuitzer Eisenbahn 
(kür die in Reuß jüngerer Linie 
gelegene Strecke). 
Rhene-Diemeltal-Eisenbahn. 
  
  
Subaltern= und Unterbeamte. 
  
Eine Alters- 
grenze ist nicht 
festgesetzt. 
  
Direktion der Gera-Meusel- 
witz- Wuitzer Eisenbatn- 
Aktiengesellschaft in Berlin, 
SW. 11, Bernburger- 
straße 15/16. 
XVII. Fürstentum Waldeck. 
Subaltern. und Unterbeamte. 
  
40 Jahre. 
  
Vorstand der Rhene-Diemel- 
tal-Eisenbahngesellschaft in 
Siegen. 
XVIII. Fürstentum Schaumburg-Lippe. 
Rinteln-Stadthagener Eisenbahn (für 
die schaumburg-lippische Strecke). 
  
Subaltern- und Unterbeamte. 
  
40 Jahre. 
  
Vorstand der Rinteln-Stadt. 
hagener Eisenbahngesell. 
schaft in Rinteln. 
XIX. Freie und Dansestadt TLübeck. 
1. Eutin - Lübecker Eisenbahn (be- 
züglich des im lübeckischen Gebiete 
stationierten Personals). 
  
Stationsverwalter, Stations- 
assistenten, Brückenwärter, 
Weichensteller, Bahnwärter. 
  
35 Jahre. 
  
Direktion der Eutin-Lübecker 
Eisenbahngesellschaft in 
Lübeck. 
  
  
  
  
Bei Besetzung ist 
bei soust gleicher 
Besähigung der 
Bewerber inner- 
halb des Staats- 
ebiets von Reuß 
fen gerer Linie auf 
die Bewerbungen 
der ungehörihen 
dieses Staates be- 
sondere Rücksicht 
zu nehmen. 
Bei der Besetzung 
find die für den 
preußischen 
Staatselsenbahn= 
dienst in dieser 
Beziehung gälri- 
gen Vorschriftrn 
zur Anwendung 
zu bringen. 
Bei der Besezung 
ist kuserde 
Staatsgebt 
von Pmbunz. 
eippe bel sentt 
gleicher Befähl- 
ung der Bewer- 
ger auf die be-. 
werbungen 
schaumburg lip- 
pischer Staats- 
angehöriger be- 
sondere Nücksicht 
zu nehmen. 
Nach einer Verein- 
barung mit der 
Großherzeglich 
Oldenburglschen 
Reglerung dom 
Oklober 1864 find 
die nebenverzeich- 
neten Stellen in 
eine Bekannt- 
machung des 
Großherzoglich 
Dldenbr. hen 
Staateamlnisteri 
ums mit ausge- 
nommen und zwat 
mit dem Zusagze: 
zu zwei Drit- 
keln den Milltär- 
anwärtern verbe- 
balten.
	        
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