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Anhang
Mr. 65 des Fentralblatts für dus Deutsche Reich.
Berlin, Freitag, den 2. November 1906.
Militä
Gesamty
erzeichnis
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß § 90 der Wehrordnung zur Ausstellung
von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst
berechtigt sind.
Bemerkungen.
1. Die mit ' bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. a) sind befugt,
Befähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im Griechischen befreiten Schülern aus-
zustellen, wenn letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig teil-
genommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung
ein Zeugnis über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
2. Die mit einem xbezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
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Ubersicht.
Offentliche Lehranfaalten. Seite Realprogymnasien ((bbd)d)
Gymnafien (A. a)Jzj. ... 1262 Realschulen (C. eJ..
Realgymnasien (a. p)Jj. ... 1268 E Offentliche Schullehrerseminare (C. )
Oberrealschulen (A.ceeee 1270 Andere öffentliche Lehranstalten (C.e)
Progymnasien (B. 8lll 1271 Privat-Lehranstalten:
Realprogymnasien 8ö6b00)0 1271 a) Schullehrerseminrnen
Realschulen (BS.c 1272 b) Andere Privat-Lehranstalton
Progymnasien (eb. 33)3) 1272 Lehranstalten im Auslande.
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