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Nachstehend wird
ein neues Verzeichnis der für die Zurückstellung der im Auslande lebenden Militärpflichtigen
zuständigen Kaiserlichen Behörden
mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß das Verzeichnis an die Stelle des als
Anlage 5 zu § 33 der Wehrordnung unter dem 25. März 1904 Gentralblatt S. 98) veröffentlichten
Verzeichnisses tritt.
Berlin, den 13. November 1806.
« Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Just.
Verzeichnis
der für die Zurückstellung der im Auslande lebenden Militärpflichtigen zuständigen
Kaiserlichen Behörden.
E Deutsche Schubgebiete.
Land Behörde Sitz der Behörde.
1. Deutsch-Ostafrika. Das Kaiserliche Gouvernement Daressalam. #
2. Kamerun. Deiaas Kaiserliche Gouvernement Buea (Kamerun).
3. Togo. 4“ Das Kaiserliche Gouvernement L0 .——n
4. sresbe Das Kaiserliche Gouvernement Windhuk.
6. Deutsch-Neu-Guinea einschl. des Insel-
gebiets der Karolinen, Palau und Das Kaiserliche Gouvernement Herbertshöhe
Marianen. ! J5s * TTTD
7. Samoa 2&„ Das Katserliche Gouvernement Apia. —
8. Kiautschon. Das Kaiserliche Gouvernement Tslingtau
B. Ausland.
Land Behörde Sitz der Behörde Ortliche Zuständigkeit.
1. Abessinien. Die Kaiserliche Adis Abeba Abesfinien.
Gesandtschaft
2. Argentinien. Das Kaiserliche Buenos Aires Argentinien.
Generalkonsulat # 4
8. Belgien. a) Das Kaiserliche Antwerpen Belgien, soweit nicht b zuständig.
Generalkonsulat
b) Das Kaiserliche Brüssel die Provinzen Brabant, Namur und Hennegau
Konsulat mit Ausschluß des Distrikts von Löwen.
4. Bolivien. Die Kaiserliche La Paz Bolivien.
Ministerresidentur