— 1352 —
Veränderungen in den von den obersten Landesfinanzbehörden den Zoll= und Steuer-
stellen in Gemäßheit der Ausführungsbestimmungen zu § 4 des Zolltarifgesetzes vom
25. Dezember 1902 erteilten Abfertigungsbefugnissen (siehe Zentralblatt 1906 S. 420 ff.).
Königreich Bayern.
Der Zollexpositur am Rangierbahnhof in Passau im Hauptzollamtsbezirke Passau sind die
Befugnisse 5 und 60 erteilt worden. ·
Dem Hauptzollamte Passau ist die Befugnis 5 wieder entzogen worden.
Es ist erteilt worden
dem Hauptzollamte Lindau die Befugnis 66,
der Expositur am Südbahnhof in München im Hauptzollamtsbezirke München I die Befugnis 18,
der Zollexpositur am Bahnhof Augsburg im Hauptzollamtsbezirk Augsburg die Befugnis 5.
Königreich Sachsen.
Es ist erteilt worden
dem Nebenzollamt I Roßbach im Hauptzollamtsbezirk Eibenstock die Befugnis 5 und 6,
den Nebenzollämtern I Moldau im Hauptamtsbezirke Freiberg, Klingenthal im Hauptamts
bezirk Eibenstock und Reitzenhain im Hauptamtsbezirk Annaberg sowie dem Nebenzollamte II Hammer-
Unterwiesenthal (Schlössel) im Hauptamtsbezirk Annaberg die Befugnis zur Abfertigung von Zug-
ochsen zum vertragsmäßigen Zollsatze von 30 x für 1 Stück (Anm. 2 zur Tar.-Nr. 103),
die dem Nebenzollamte II Ebmath im Hauptamtsbezirk Eibenstock erteilte Befugnis 5 ist
zurückgezogen worden.
5. Poli zeiwesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
Name und Stand Alter und Heimat Behörde, welche die Datum
— — — Grund « des
z Ausweisung Ausweisungs
" der Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlnsees.
1. 2. I s. 4. b. 6.
a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs.
Josef Goloschineki, geboren am 17. Juli 1885 zu Jarow, schwerer Diebstahl Königlich Preußischer 10. November
Arbeiter, Kreis Prasuncz. Rußland, russischer (1 Jahr Zuchthaus, Regierungspräsident zu d. J.
Staatsangehöriger, laut Erkenntnis vom Allenstein,
22. Dezember 1905),
. Zinaida Smolja--geboren am 29. August 1880 zu Ko- Verrat mililarischer Königlich Preußischer 25. Oktlober
ninow, Schiist= stroma bei Moskau, russische Staals. Geheimnisse (1 Jahr Regierungspräsident zu d. J.
stellerin, angehörige, 3 Monate Gefängnis Frankfurt a. O.,
und 1500 Mark
Geldstrafe, laut Er-
kennintsvom 18 No-
vember 190.0.
—
·#