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Höchster in Frage
Lid.. des Bezei der W kommender Zollsatz
Nr. ZGolltarifs ezeichnung der Waren W’ 27
4 4. Zolltarifs
1 2 3 4 5
18 384 Gerbstoffauszüge (Gerbstoffertrakte), anderweit nicht genannt 28 384
5 G
19 101 Dichte, ungemusterte taftbindige Gewebe ganz aus Seide
des Maulbeerspinners ohne jede Beimischung von künst-
licher Seide, von Florettseide oder von Seide des Eichen-
spinners und beiderseitig mit festen Kanten gewebt, roh,
auch abgekocht (gebleicht) und gebügelt .. 800 105
7 450
20 aus 40. Marceline und Sarsenet (glatte Taftgewebe ganz oder teil-
weise aus Seide) . 1500 108
21 108 Undichte Gewebe, anderweit nicht genannt, ganz oder teil.
weise aus Seibe (Gaze, Krepp, Flor und dergleichen) 1.500 408
Mohair- und Alpakagarn (einschließlich des ge-
nappierten), auch mit anderen tierischen oder
mit pflanzlichen Spinnstoffen oder Gespinsten,
ausschließlich Seide und Baumwolle, gemischt:
22 18 a) roh:
eindrähtig. 9
. .... Vsl 124
zwei= oder dreidrähtig. 12 *i
# vier= oder mehrdrähtig 24
23 419 b) gebleicht, gefärbt, bedruckt:
eindrähtig . 13 1T
zwei= oder dreidrähtig. 21 425
vier= oder mehrdrähtig 27
Hartes Kammgarn aus Glanzwolle über 20 em
Länge, auch gemischt mit anderen Tierhaaren,
wenn das Garn nicht dadurch die Eigenschaften
des harten Kammgarns verloren hat:
214 us 1200) roh:
eindrähtig. 9
*½m 124
zwei= oder dreidrähtig 12
25 121 b) gebleicht, gefärbt, bedruckt:
eindrähtig . 13
zwei= oder dreidrähtig. 21 4)
vier= oder mehrdrähtig . 27
Kammgarn aus Wolle oder anderen Lierhaaren,
auch mit pflanzlichen Spinnstoffen oder Ge-
spinsten, ausschließlich Baumwolle, gemischt,
nicht unter Nr. 417 bis 421 fallend:
26/% auus 422%9 roh:
eindrähtig 9
7 124
zwei= oder dreidrähtig 12
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