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Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen.
Im Königreiche Preußen.
Unter Belassung ihrer bisherigen Abfertigungsbefugnisse sind die Steuerämter I zu Oberglogau
im Hauptamtsbezirke Neustadt O.-S., zu Falkenberg O.-S. und Krappitz im Hauptbezirk Oppeln, zu
Pleß im Hauptamtsbezirke Myslowitz, zu Guttentag im Hauptamtsbezirke Landsberg O.-S., zu Löwen-
berg im Hauptamtsbezirke Liegnitz, zu Landeshut im Hauptamtsbezirke Liebau, zu Niesky, Hoyers-
werda und Reichenbach O.-L. im Hauptamtsbezirke Görlitz, zu Habelschwerdt im Hauptamtsbezirke
Mittelwalde, zu Zobten a. Berge im Hauptamtsbezirke Schweidnitz und zu Herrnstadt im Haupt-
amtsbezirke Glogau, zu Bergheim im Hauptamtsbezirke Neuß, zu Kirn und Meisenheim im Haupt-
amtsbezirke Kreuznach, zu Otterndorf im Hauptamtsbezirke Stade, zu Belzig im Hauptamtsbezirke
Brandenburg, zu Bärwalde im Hauptamtsbezirke Frankfurt a. O., Dobrilugk, Golßen und Kalau im
Hauptamtsbezirke Lübben, zu Kyritz im Hauptamtsbezirke Neu-Ruppin, zu Preetz im Hauptamtsbezirke
Kiel, zu Oldesloe, Segeberg und Mölln im Hauptamtsbezirke Wandsbek, in Steuerämter II, die Neben-
zollämter 1 zu Meldorf im Hauptamtsbezirk Itzehoe, zu Heiligenhafen im Hauptamtsbezirke Neustadt i. H.
und zu Alstätte im Hauptamtsbezirke Vreden in Nebenzollämter II umgewandelt worden.
Die Ubergangssteuerstelle zu Ittersdorf im Hauptamtsbezirke Saarbrücken ist aufgehoben
worden.
Im Hauptamtsbezirke Crefeld ist unter der Bezeichnung „Steueramt 1 llerdingen, Zollabfer-
tigungsstelle am Hafen Crefeld-Linn“ eine Abfertigungsstelle errichtet worden, die außer den dem
Steueramt Uerdingen beigelegten Befugnissen noch die Befugnis zur Ausfertigung von Musterpässen
über Gegenstände des freien Verkehrs besitzt.
Am Eilgüterbahnhof in Frankfurt a. M. ist eine zum Bezirke des Hauptsteueramts daselbst
gehörige selbständige Zollabfertigungsstelle errichtet worden, die die amtliche Bezeichnung „Zollabfer-
tigungsstelle am Eilgterbahnhof in Frankfurt a. M.“ führt. Dieser Abfertigungsstelle sind folgende
Befugnisse beigelegt worden:
1. zur Ausfertigung und Erledigung von goll= und Branntweinbegleitscheinen I und II,
2. zur Aussertigung von Begleitscheinen 1 und zur Erledigung von Begleitscheinen I und II
über Zucker,
3. zur Erledigung von Salzbegleitscheinen 1 und II und von Tabakversendungsscheinen I
und II,
4. zu sämtlichen Abfertigungen im Eisenbahnverkehr ohne Einschränkung,
5. zur Abfertigung von Baumwollengarn, Leinengarn, Leinwand, Wollwaren und Platt-
stichgeweben zu anderen als den höchsten gollsätzen der betreffenden Nummern des Zoll-
tarifs,
6. zur Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein,
7. zur Abfertigung von Bier und Branntwein, für die Abgabenvergütung beansprucht
wird, und
8. zu sämtlichen Abfertigungen im Ubergangsabgabenverkehr ohne Einschränkung.
Es ist erteilt worden:
dem Steueramt 1 in Schwedt a. O. im Hauptamtsbezirke Prenzlau die Befugnis zur' Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen 1 über ausländischen Labak der Tarifnummer 25V 1,
dem Steueramt I Stolberg im Hauptamtsbezirke Düren die Befugnis zur Erledigung von
Holbegleitscheinen I über nicht gehobelte, für die chemische Fabrik Rhenania eingehende Bretter aus
Nadelholz,
dem Steueramt l Neunkirchen im Hauptamtsbezirke Saarbrücken sämtliche Befugnisse im Eisen-
bahnverkehr ohne Einschränkung sowie die Befugnis zur Ausfertigung von Musterpässen über Gegen-
stände des freien Verkehrs, Ausfertigung und Erledigung von gollbegleitscheinen ! und ll und Crledi-
gung von Begleit= oder Versendungsscheinen I und II über Salz und Tabak,
dem Steueramt 1 in Wriezen im Hauptamtsbezirk Eberswalde die Befugnis zur Erledigung
von Begleitscheinen 1 über inländisches Salz, welches zum Zwecke der Denatmrierung unter Packstück-
oder Raumverschluß für die Firma Rud. Herrmann in Briezen eingeht,
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