Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

31. 
— 597 — 
20. Das Stichwort „Milchentrahmungsmaschinen“ erhält folgende Fassung: 
zllalchentrahmungsmaschinen (Milchzentrifugen, Separatoren, Radiatoren und der- 
gleichen 
s. Maschinen (Ziffer 14).“ 
Der Ziffer 14 des Stichworts „Nägel“ ist folgende Vertragsbestimmung hinzuzufügen: 
„Hufnägel: grobe nicht bearbeitete Nägel von wenigstens 7 cm Länge, geschmiedet. 
oder gepresst, vierkantig und an der Spitze unregelmässig abgestumpft. . 6“. 
In Ziffer 3aà 6 des Stichworts „Obst“ sind die Vertragsbestimmungen zu streichen; an ihrer 
Stelle ist in der Spalte „Zollsatz für 1 dz“ einzufügen „ V frei“. 
Dem Stichworte „Pferderechen“ ist folgende Vertragsbestimmung hinzuzufügen: 
bei einem Eigengewichte des Stückes von 3 kg oder darübhber 7 6“. 
Im Stichworte „Pflastersteine“ ist der vertragsmäßige Zollsatz „v 0,20“ zu ersetzen durch „v frei“. 
Ferner ist die Uberschrift „Anmerkungen“ und die Anmerkung 2 zu streichen. Die Anmerkung 1 
erhält die Bezeichnung „Anmerkung“. 
5. Im Stichworte „Preiselbeeren“ sind die Vertragsbestimmungen einschließlich des Hinweises zu 
streichen; an ihrer Stelle ist in der Spalte „Zollsatz für 1 dz“ einzufügen „ ' frei“. 
Dem Stichworte „NRadiatoren“ ist als Ziffer 3 folgende Bestimmung hinzuzufügen: 
„3. Milchentrahmungsmaschinen, welche im unmittelbaren Anschluß an die Entrahmung in 
ununterbrochenem Verfahren Butter herstellen, s. Maschinen (Ziffer 14).“ 
mIn Ziffer 1à 1 Absatz 1 des Stichworts „Rahmen“ ist als vertragsmäßiger Zollsatz statt „v 6“ 
zu setzen „Vv 4“. 
Hinter dem Stichworte „Rändelmaschinen“ ist als neues Stichwort einzuschalten: 
„Randsteine für Bürgersteige, s. Steinmetzarbeiten." 
29. In Ziffer 5 Absatz 2 des Stichworts „Schuhe“ ist in der Spalte „Zollsatz für 1 dz“ hinzu- 
zufügen „V 80“. 
Im Stichworte „Steine“ erhält die Anmerkung zu lc 1 folgende Fassung: 
„Anmerkung zu 1c 1a. Gespaltene Platten aus Granit sowie an einer oder beiden 
Hauptflächen gesägte (geschnittene) Platten aus hellem grauen Granit werden, falls sie 
an den Schmalseiten roh oder bloß roh behauen sind und eine Stärke von mehr als 
6 cm haben, vertragsmäßig zollfrei belassen.“ 
In Ziffer 3 ist der vertragsmäßige Zollsatz „v 0,20“ zu ersetzen durch „v frei"“. Die Anmerkung 
zu 3 ist zu streichen. 
Im Stichworte „Steinmetzarbeiten“ treten an die Stelle des ersten Absatzes der Vertragsbestim- 
mungen in Ziffer 1aà 2 folgende Bestimmungen: 
„aus Granit: 
Randsteine für Bürgersteige, an zwei Längsseiten und an den beiden Kopfseiten 
schlicht bearbeitet, sonst roh oder bloß roh behanen . vy 0,5 
andere hierher gehörige Steinmetzarbeiten ......... V 0,50 
aus Porphyr, Syenit oder ähnlichen harten Steinen; aus Lava, poröser oder dichter 
V 1“. 
Im Stichworte „Tinte und Tintenpulver“ ist in der Spalte „Zollsatz für 1 dz“ hinzuzufügen 
„V 4“. 
In Ziffer 2 des Stichworts „Tonwaren“ ist der erste Absatz wie folgt zu fassen: 
„einfarbig.... z 4156 05 
unglasiert Vb00)20. 
Im ersten Absatze der Stichworte „Treppen“ und „Türen“ ist als vertragsmäßiger Zollsatz statt 
„V 6“ zu setzen „V 44. 
35. Im ersten Absatze des Stichworts „Wagenfedern“ sind in der Vertragsbestimmung die Worte 
„Eisenbahnwagenfedern; Pufferfedern- zu streichen. 
88“7
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.