Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

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Stenerhebebezirk: Muster 8. 
(Ausf. Best. § 36.) 
Betriebsbuch D 
für 
bezogenen und verarbeiteten usw. Tabak der fabrik 
für das Rechnungsjahr 10 
  
Enthält Blätter, die mit einer angesiegelten Geführt von 
Schnur durchzogen sind. 
„den een 19 
Anleitung zum Gebrauche. 
1. Jede in die Fabrik ausgenommene Menge Nohtabak, geschnittener Tabak oder Ersatzstoffe ist sofort 
bei der Aufnahme unter einer besonderen Nummer (Spalte 1) in die Spalten 2 bis 8 unter Beachtung 
der Uberschriften einzutragen. Ist von einer Fabrik Rohtabak angekauft worden, der nicht sofort 
in die Fabrik übernommen, sondern zunächst unter Zollverschluß gelagert wird, so ist dieser Tabak 
erst dann in das Betriebsbuch einzutragen, wenn er aus dem Zollgewahrsam in die Fabrik über- 
nommen wird. In Spalte 3 und 4 ist in diesem Falle das Amt einzutragen, unter dessen Verschluß 
der Tabak zuletzt gelagert hat. 
2. Wird Tabak oder werden Ersatzstoffe unverarbeitet aus dem Fabrikbetriebe wieder entfernt (verkauft, 
an den Lieferer zurückgesandt usw.), so ist die betreffende Menge sofort unter Ausfüllung der 
Spalten 9, 10, 12, 13, 14, 15, 16 und 17 in Abgang zu stellen. In gleicher Weise ist zu ver- 
fahren, wenn Tabak oder Tabakabfall vernichtet wird. In letzterem Falle ist in den Spalten 12 
und 13 das Erforderliche zu vermerken. Z ·. 
3. Die in der Fabrik verarbeiteten Mengen können am Schlusse bestimmter Zeitabschnitte, die eine 
Woche nicht übersteigen dürfen und mit den für An= und Abschreibung der fertigen Erzeugnisse 
(Betriebsbücher A und B) gewählten übereinstimmen müssen, zusammen mittels einer Eintragung 
in Abgang gestellt werden. Hierbei ist der Zeitraum, in dem die Verarbeitung stattgefunden hat, 
in Spalte 11 einzutragen und in Spalte 18 auf die Nummer des Betriebsbuchs A oder 8, in dem 
die hergestellten Erzeugnisse (Zigaretten oder Zigarettentabak) in Zugang gestellt sind, zu verweisen. 
4. Am Schlusse des Monats März ist das Betriebsbuch durch Aufrechnung der Spalten 5, 6, 7, 8 
und 14, 15, 16, 17 abzuschließen und durch Absetzung der Schlußsumme der Spalten 14, 15, 16, 
17 von der Schlußsumme der Spalten 5, 6, 7, 8 der Bestand zu berechnen. Dieser Bestand ist 
in dem Betriebsbuche für das folgende Rechnungsjahr vorzutragen. Das abgeschlossene Betriebs- 
buch ist innerhalb 14 Tagen der Steuerhebestelle einzureichen.
	        
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