Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

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Der 
Bei einem Erwerbe von Todes wegen: 
  
  
  
  
  
Erbfall ist übernommen Name, Stand und Wohnort 
Fort- aus der des Erblassers. Todestag. 
laufende gechuneter Bei Schenkungen unter Lebenden: 
Nr. für das Nr. Name, Stand und Wohnort 
1( Halbjahr B des Schenkers, Tag der Schenkung. 
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