Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

  
  
  
  
Steuersatz 
Nach § 10 Abs. 2 
  
Bemerkungen. 
  
Es sind 
nach des Gesetzes 9 
10 Abs. 1 wird erhoben das 
8 nr sird eden Bhonzen Steuerbetrag 
Gesetzes Steuersatzes inß zu erheben 
p Spalte 6. 
rozent. Prozent. Mark. Pf. 
6 7 8 9 
10 
  
  
  
  
  
  
Der steuerpflichtige Wert der Schenkung ist auf 
den Betrag von. Man Pf. 
festgestellt worden. 
Der Steuerbescheid weicht in folgenden Punkten 
von der eingereichten Steuererklärung ab:
	        
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