Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

— 891 — 
Muster 13. 
(Ausführungsbestimmungen §& 39.) 
  
Erbschaftsstener-Sollbuch 
in 
für das Rechnungsjahr 19 
Dieses Buch enthält. Bilätter, Geführt von 
welche von einer mit dem Siegel des Unter- 
zeichneten belegten Schnur durchzogensind. (Name) 
————- „ den ten 19 (Dienststellunng 
(Name) 
(Dienststellung) 
  
Anleitung jum Gebrauche. 
1. Die Erbschaftssteuer ist nach erfolgter Feststellung sofort durch Ausfüllung der Spalten 1 bis 7 
und 11 einzutragen; die Spalten 13 bis 15 sind nach Zahlung der Steuer auszufüllen. 
2. Die Herabsetzung des Solles kommt in den Spalten 8 und 9 zur Darstellung. In die Spalte 8 
sind diejenigen Beträge einzutragen, welche lediglich infolge anderweiter Feststellung der Erb- 
schaftssteuer in Abgang kommen. In die Spalte 9 kommen die Beträge zum Ansatze, welche 
niedergeschlagen worden sind. 
3. Zwischen den einzelnen laufenden Nummern ist ein entsprechender Raum für etwaige weitere 
Eintragungen in den Spalten 8 und 9 (bei mehrfacher Herabsetzung des Steuersolls) und 
13 bis 15 (bei Teilzahlungen) zu lassen.
	        
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