Object: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Sechster Band. 1843-1846. (6)

Ar. 165. 887 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1915. 
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 18. Oktober 1915. 
Inhalt. 
I. Abteilung. (Nr. 30.) Verordnung, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechtes 
an die Stadt Schwerin zum Erwerbe des für eine Fliegerstation erforder- 
lichen Geländes. 
  
  
  
  
I. Abteilung. 
  
(Nr. 30.) Berordnung vom 16. Oktober 1915, betreffend die Verleihung des Ent- 
eignungsrechtes an die Stadt Schwerin zum Erwerbe des für eine Flieger- 
station erforderlichen Geländes. 
Friedrich Franz, von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg, 
Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der 
Lande Rostock und Stargard Herr usw. 
Wir wollen hierdurch dem Magistrate Unserer Haupt= und Residenzstadt 
Schwerin zum Erwerbe des für die Errichtung einer militärischen Fliegerstation 
im Gebiete der Domanialfeldmarken Görries und Kl. Rogahn mit Fasanenhof 
(D.-A. Schwerin) erforderlichen Geländes das Enteignungsrecht verleihen. 
Für die Enteignung und das dabei zu beobachtende Verfahren kommen 
die Bestimmungen der Verordnung vom 29. März 1845 — Rbl. 1845 Nr. 9 
— mit der Maßgabe zur entsprechenden Anwendung, daß an Stelle der im 
8 3 der Verordnung bestimmten Frist von drei Wochen eine solche von zwei 
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