Teil 5. Die AnGK und gesetzliche Grundlagen.
C. Überpositives Recht als Rechtsgrund der Selbsterhaltung.
Die Selbsterhaltung des Staates ist von entscheidender Bedeutung,
um seine Existenz und Stabilität zu sichern, insbesondere in Zeiten
der Bedrohung. Die Staatsangehörigen spielen eine zentrale Rolle bei
diesem Prozeß, da erst sie dem Staatswesen Lebendigkeit einflößen.
Das überpositive Recht dient als Instrument, um die Selbsterhaltung
des Staates zu gewährleisten, indem es die Not und Gefahr naturgemäß
abwendet. Es können Normen festlegt werden, die das Verhalten
der Staatsangehörigen in Krisenzeiten lenken.
In solchen Situationen können die Rechte und Pflichten der
Staatsangehörigen mit Hilfe des überpositiven Rechts mobilisiert
werden, um Sicherheit, Integrität und Kontinuität des Staates zu
gewähren. Dies kann beispielsweise die Verteidigung des Landes, die
Wahrung der öffentlichen Ordnung und die Unterstützung der
staatlichen Institutionen umfassen.
Durch den Rückgriff auf das überpositive Recht zur Selbsterhaltung
des Staates können die Staatsangehörigen aktiv dazu beitragen,
daß der Staat seine Funktionen erfüllen und seine Existenz
sichern kann, selbst in schwierigen und herausfordernden Zeiten.
D. Die Anwendung des überpositiven Rechts.
Der einzig gesetzlich legitimierte Weg für die Lösung der deutschen
Frage ist in Stein gemeißelt: Die pflichtgetreue Restauration des
deutschen Gesamtstaates, inbegriffen die der einzelnen Gliedstaaten.
Explizit sei auf die Gesetze zum Belagerungszustand und zum
vaterländischen Hilfsdienst hingewiesen, welche die Rahmenbedingungen
bei der Restauration des deutschen Gesamtstaates
bilden.
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