Schuldverschreibung auf den Inhaber 5*788—793
Zur Annahme der Anweisung oder zur Leistung an den Anweisungsempfänger
ist der Angewiesene dem Anweisenden gegenüber
nicht schon deshalb verpflichtet, weil er Schuldner des Anweisenden
ist.:6)
§ 788. Erteilt der Anweisende die Anweisung zu dem Zwecke, um
seinerseits eine Leistung an den Anweisungsempfänger zu bewirken, so
wird die Leistung, auch wenn der Angewiesene die Anweisung annimmt,
erst mit der Leistung des Angewiesenen an den Anweisungsempfänger
bewirkt.)
8 789. BVerweigert der Angewiesene vor dem Eintritte der
Leistungszeit die Annahme der Anweisung oder verweigert er die
Leistung, so hat der Anweisungsempfänger dem Anweisenden unverzüglich
Anzeige zu machen.15) Das gleiche gilt, wenn der Anweisungsempfänger
die Anweisung nicht geltend machen kann oder
will.516)
790 Der Anweisende kann die Anweisung dem Angewiesenen
gegenüber widerrufen, 17) solange nicht der Angewiesene sie dem Anweisungsempfänger
gegenüber angenommen oder die Leistung bewirkt
hat. Dies gilt auch dann, wenn der Anweisende durch den Widerruf einer
ihm gegen den Anweisungsempfänger obliegenden Verpflichtung zuwiderhandelt.
8 791. Die Anweisung erlischt nicht durch den Tod oder den Eintritt
der Geschäftsnunfähigkeit eines der Beteiligten.:)
§ 792. Der Anweisungsempfänger kann die Anweisung durch
Vertrag mit einem Dritten auf diesen übertragen, auch wenn sie noch
nicht angenommen worden ist.1) Die übertragungserklärung bedarf
der schriftlichen Form. Zur Übertragung ist die Aushändigung der Anweisung
an den Dritten erforderlich.
Der Anweisende kann die Übertragung ausschließen. Die Ausschließung
ist dem Angewiesenen gegenüber nur wirksam, wenn sie aus
der Anweisung zu entnehmen ist oder wenn sie von dem Anweisenden
dem Angewiesenen mitgeteilt wird, bevor dieser die Anweisung annimmt
oder die Leistung bewirkt.
Nimmt der Angewiesene die Anweisung dem Erwerber
gegenüber an „ ) so kann er aus einem zwischen ihm und dem Anweisungsempfänger
bestehenden Rechtsverhältnis Einwendungen
nicht herleiten. Im übrigen ½) finden auf die Übertragung der Anweisung
die für die Abtretung einer Forderung geltenden
Vorschriften entsprechende Anwendung.-)
Sweiundzwanzigster Titel. Schuldverschreihung auf den Inhaber.#)
§ 793. Hat jemand eine Urkunde ausgestellt,.:) in der er dem
Inhaber der Urkunde 2) eine Leistung“") verspricht (Schuldverschreibung
auf den Inhaber), so kann der Inhaber von ihm die Leistung nach Maßgabe
des Versprechens verlangen,?) es sei denn, daß er zur Verfügung
über die Urkunde nicht berechtigt ist.) Der Aussteller wird jedoch
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