Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

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bisher zum Hauptzollamt Erikus gehörig; dem Hauptzollamt St. Annen die Zollabfertigungsstelle 
Brook und die Zollassistentur Jungfernbrücke, beide bisher zum Hauptamt Kehrwieder gehörig; dem 
Hauptzollamt Meyerstraße die Zollassistenturen Baakenhafen und Baakenschleuse, beide bisher zum 
Hauptamt Entenwärder gehörig. 
« Im Bezirke des Hauptzollamts Entenwärder ist eine neue selbständige Zollabfertigungsstelle 
mit der Bezeichnung „Zollabfertigungsstelle Entenwärder“ errichtet. Sie ist eine Grenzzollstelle und 
hat die Befugnisse erhalten, die bisher das Hauptzollamt Entenwärder besaß, mit Ausnahme der 
Befugnis zur Ermittelung des Quotienten bei Zuckerabläufen. Dem Hauptzollamt sind sämtliche Be- 
fugnisse außer dieser entzogen worden. 
Elsaß-Lothringen. 
Das Zollamt II Falkenberg im Bezirke des Hauptzollamts Saargemünd ist aufgehoben worden. 
  
Nachträge und Berichtigungen zum Neudruck des Amterverzeichnisses. 
Nachzutragen im Teil I: 
Labischin, Zollamt II, Direktivbezirk Posen, Hauptamtsbezirk Bromberg; Befugnisse: 
Ausfertigung und Erledigung von Branntweinbegleitscheinen 1 und II; Ausfertigung von 
Tabakversendungsscheinen I und II; Abfertigung von Branntwein und Branntweinfabrikaten sowie 
von Tabak zur Ausfuhr gegen Abgabenvergütung; Ausfertigung von Ubergangsscheinen über sämtliche 
in Betracht kommenden Waren. 
Bei „Bitterfeld, Zollamt 1“ im Teil 1, letzte Spalte, sind im zweiten Absatz der Bemerkung 1 
die Worte „tarifmäßig zollfreie“ zu ändern in „zollfrei abzulassende“. 
Bei „Gleiwitz, Hauptzollamt“ im Teil I ist in Spalte 5 bei den Begleitscheinbefugnissen hinter 
2 das Zeichen!) zu streichen. 
Bei „Großenhain, Zollamt“ im Teil I, letzte Spalte, sind die im ersten Absatz stehenden 
Worte „im passiven Veredelungsverkehr aus England zurückkommende“ zu streichen und im zweiten 
Absatz hinter den Worten „dann auch über“ einzufügen. 
Haidmühle, Nebenzollamt Ia Bahnhof, ist eine Grenzzollstelle (s. Vorbemerkungen zum Amter- 
verzeichnis Absatz 2). 
Bei „Nauheim (Bad), Nebenzollamt und Salzsteueramt“, im Teil I, letzte Spalte, sind in der 
Bemerkung 2 die Worte „den damit eingehenden zollpflichtigen Wein“ zu ersetzen durch die Worte 
„die damit eingehenden zollpflichtigen Waren“. 
» Bei „Oederan, Zollamt“ im Teil I ist in der dritten Spalte das Wort Freiburg zu ändern 
in Freiberg. « « 
Pfetterhaufen,ZollamtI,isteineGrenzzollstelle. 
  
Auf Grund des Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesrats 
für Zoll. und Steuerwesen an Stelle des in den Landesdienst zuruͤckberufenen Königlich Preußischen 
Zollinspektors Scheiblich der Königlich Preußische Ober-Zollkontrolleur des Zollabfertigungsdienstes, 
Zollinspektor Behrend in Berlin, den hamburgischen Hauptzollämtern zu Hamburg mit dem Wohnsitz 
in Hamburg als Stationskontrolleur vom 1. Mai 1911 ab beigeordnet worden.
	        
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