Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

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zt der zu 1 angegebene Veräußerungspreis 
2 Lim ane geugnas, Maschinen (5. 10), Mobiliar, 
Juventar usw. (§ 13) und wieviel ist auf jede 
Art dieser Gegenstände gerechnet? 
aben Sie die Kosten der Veräußerung und 
bertragung übernommen und bezahlt (§5 22 
Ziffer 1) und in welchem Betrage? . 
Die Höhe der einzelnen Posten ist tunlichst 
durch Belege nachzuweisen. 
1. Haben Sie oder Ihre Eltern (Voreltern, Erb- 
lasser) für eine (nach dem 1. Januar 1911 ent- 
standene) Wertminderung Ihres Grundstücks eine 
Entschädigung erhalten (8 23)? 
Welcher Betrag dieser Entschädigung ist 
nicht zur Beseitigung des Schadens verwendet 
worden? 
5. Wer hat die Zahlung der Wertzuwachssteuer 
übernommen? 
2. Ja, Schlächterei mit elelctrischem Betriebe. 
  
Für 
die maschemnelle Pinrichtung und das æeur Schlùchterei 
Dekörie PMevenfar zottrde ein Preis von 10000 M 
bereinbart, der dem Werte dieser Gegenstũnde ent- 
gpricht. Fur die Dherlassung de- Kunchschaft sind 
5 000 M gerechnet, die in dem Gesamtwmeis mit- 
enthalten sind. Ich mußte mich dafiir bei einer 
Vertragsstrafe von 000 A verpflichten, in Buch- 
hole Keine Schlächrerei 2c#eder eu erösfnen. 
3. Ich habe an den Grundstücksmakler Hoch in 
Berlin dee Vermettel##ngsgebäher von 1 v. H. des 
Verkaufspreises geæahlt. Alle anderen Kosten Rat 
der Käufer übernommen. Quittunqg iiber meine 
Zahlung an Hoch liegt bei. Die Gebüilir ist orts- 
üblich. 
4. Ja. Im Februar 1911 ist infolue Höherlequngꝗ 
der Strabe eine Wertminderungꝗ eingetreten, fuüir 
die ich 6000 AMA. Entschädigumg erhalten habe. 
2000 M. habe ich ærr Beseitiqumg des Schadens 
aufgervendet; nicht veriwendet sind daher 8000 M. 
6. Der Käufer Mexger. 
C. Aufwendungen des bisherigen Eigentümers.) 
1.5) Befinden sich auf dem Grundstück zur Zeit der 
Veräußerung Bauten, Neubauten oder sonstige 
dauernde besondere Verbesserungen, die der bis- 
herige Eigentümer oder dessen Eltern (Voreltern, 
Erblasser) während ihrer Besitzzeit vorgenommen 
haben (§ 14 Ziffer 3)2 
2. Welche Aufwendungen haben der bisherige Eigen- 
tümer oder dessen Eltern (Voreltern, Erblasser) 
für diese Bauten und Verbesserungen gemacht? 
Für jeden Bau und jede sonstige Ver- 
besserung ist der Betrag der Aufwendung und 
der Zeitpunkt, in welchem sie gemacht ist, an- 
zugeben (bei Bauten und Umbauten der Zeit- 
punkt der behördlichen Gebrauchsabnahme und, 
soweit eine solche nicht besteht, der Zeitpunkt 
der gebrauchsfertigen Herstellung). Die Be- 
lege sind tunlichst beizufügen. 
  
Auswendungen, die vor dem 1. J 1885 li ' 
. « . 5 liegen, sind 
auch dann nicht anzu jeben wen Vanuar gen, 
los: stattgesunden "4 beu, iu der Erwerb vor dem 1. Jannar 
Bei der Veräußerun ’ « « - 
die Auf eines Teilgrundstücks sind nur 
enkfaluswendungen anzugehen welche auf das Teilgrundstück 
S— 
Beim Übergange des Bergwerkseigentums find hier ins- 
besondere di innis 
auszuntereedie bergmännischen Versuchs= und Ausrichtungsarbeiten 
  
J. 
a) Im Jahre 1900 hat mein Valer auf dem bis- 
her unbebauten Grundstiich ein vierstöckiges 
Wohnhauus gebaut. 
5) 1 Jalme 1906 habe ich einen Anbau tem 
Betrieb einer Schldächtere errichtet. 
2 
a) Das Wohnhaus Kostete 3 Jahre 1900 scaldssel- 
fertig .... 160 000 M 
5) Die Kosten des Anbanues im 
Jane 1905 betriegen. 12 000 „ 
Die Schlußabrechnumgen mit dem Architekten Zimmoer 
in KRarlsdorf umd dem Baumeister Winter in Buchholaæ 
füge ich eur Einsichtnahme bei. 
88*
	        
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