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zt der zu 1 angegebene Veräußerungspreis
2 Lim ane geugnas, Maschinen (5. 10), Mobiliar,
Juventar usw. (§ 13) und wieviel ist auf jede
Art dieser Gegenstände gerechnet?
aben Sie die Kosten der Veräußerung und
bertragung übernommen und bezahlt (§5 22
Ziffer 1) und in welchem Betrage? .
Die Höhe der einzelnen Posten ist tunlichst
durch Belege nachzuweisen.
1. Haben Sie oder Ihre Eltern (Voreltern, Erb-
lasser) für eine (nach dem 1. Januar 1911 ent-
standene) Wertminderung Ihres Grundstücks eine
Entschädigung erhalten (8 23)?
Welcher Betrag dieser Entschädigung ist
nicht zur Beseitigung des Schadens verwendet
worden?
5. Wer hat die Zahlung der Wertzuwachssteuer
übernommen?
2. Ja, Schlächterei mit elelctrischem Betriebe.
Für
die maschemnelle Pinrichtung und das æeur Schlùchterei
Dekörie PMevenfar zottrde ein Preis von 10000 M
bereinbart, der dem Werte dieser Gegenstũnde ent-
gpricht. Fur die Dherlassung de- Kunchschaft sind
5 000 M gerechnet, die in dem Gesamtwmeis mit-
enthalten sind. Ich mußte mich dafiir bei einer
Vertragsstrafe von 000 A verpflichten, in Buch-
hole Keine Schlächrerei 2c#eder eu erösfnen.
3. Ich habe an den Grundstücksmakler Hoch in
Berlin dee Vermettel##ngsgebäher von 1 v. H. des
Verkaufspreises geæahlt. Alle anderen Kosten Rat
der Käufer übernommen. Quittunqg iiber meine
Zahlung an Hoch liegt bei. Die Gebüilir ist orts-
üblich.
4. Ja. Im Februar 1911 ist infolue Höherlequngꝗ
der Strabe eine Wertminderungꝗ eingetreten, fuüir
die ich 6000 AMA. Entschädigumg erhalten habe.
2000 M. habe ich ærr Beseitiqumg des Schadens
aufgervendet; nicht veriwendet sind daher 8000 M.
6. Der Käufer Mexger.
C. Aufwendungen des bisherigen Eigentümers.)
1.5) Befinden sich auf dem Grundstück zur Zeit der
Veräußerung Bauten, Neubauten oder sonstige
dauernde besondere Verbesserungen, die der bis-
herige Eigentümer oder dessen Eltern (Voreltern,
Erblasser) während ihrer Besitzzeit vorgenommen
haben (§ 14 Ziffer 3)2
2. Welche Aufwendungen haben der bisherige Eigen-
tümer oder dessen Eltern (Voreltern, Erblasser)
für diese Bauten und Verbesserungen gemacht?
Für jeden Bau und jede sonstige Ver-
besserung ist der Betrag der Aufwendung und
der Zeitpunkt, in welchem sie gemacht ist, an-
zugeben (bei Bauten und Umbauten der Zeit-
punkt der behördlichen Gebrauchsabnahme und,
soweit eine solche nicht besteht, der Zeitpunkt
der gebrauchsfertigen Herstellung). Die Be-
lege sind tunlichst beizufügen.
Auswendungen, die vor dem 1. J 1885 li '
. « . 5 liegen, sind
auch dann nicht anzu jeben wen Vanuar gen,
los: stattgesunden "4 beu, iu der Erwerb vor dem 1. Jannar
Bei der Veräußerun ’ « « -
die Auf eines Teilgrundstücks sind nur
enkfaluswendungen anzugehen welche auf das Teilgrundstück
S—
Beim Übergange des Bergwerkseigentums find hier ins-
besondere di innis
auszuntereedie bergmännischen Versuchs= und Ausrichtungsarbeiten
J.
a) Im Jahre 1900 hat mein Valer auf dem bis-
her unbebauten Grundstiich ein vierstöckiges
Wohnhauus gebaut.
5) 1 Jalme 1906 habe ich einen Anbau tem
Betrieb einer Schldächtere errichtet.
2
a) Das Wohnhaus Kostete 3 Jahre 1900 scaldssel-
fertig .... 160 000 M
5) Die Kosten des Anbanues im
Jane 1905 betriegen. 12 000 „
Die Schlußabrechnumgen mit dem Architekten Zimmoer
in KRarlsdorf umd dem Baumeister Winter in Buchholaæ
füge ich eur Einsichtnahme bei.
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