Anlage F.
Verzeichnis
den Militäranwärtern usw. im Reichsdienst vorbehaltenen“) Stellen.
J. Bei sämtlichen Verwaltungen.
A. Kanzleibeamte.
Kanzleibeamte (Kanzleisekretäre, Kanzlisten, Kanz-
leiassistenten, Kanzleidiätare, Kopisten, Lohn-
schreiber usw.), mit Ausnahme der Stellen dieser
Art bei der Reichskanzlei, dem Chiffrierbureau
des Auswärtigen Amts, den Gesandtschaften und
Konsulaten sowie der Stellen der Diätare und
des vierten Teiles der etatsmäßigen Sekretäre
der Geheimen Kanzlei des Auswärtigen Amts.
B. Unterbeamte.
Botenmeister, Dr
Hausinspektoren (soweit sie zu den
Unterbeamten gehören),
Aufseher (Magazin-, Bau= und
andere Aufseher),
Diener (Bureau-, Haus-, Kanzlei-,
Laboratorien. Kassen-und anderre ait
Diener und Boten), u nahme
Präparatoren, er Pr -
weni Hausmänner und Haus- "eser
echte
Kastellane, Gesandt-
Ofenheizer. #. schaften
Portiers, Pförtner, Türsteher, Konsulaten.
Wächter und Nachtwächter,
Wärter (Arrestwärter, Aufwärter,
Bahn-, Brückenwärter, Haus-
aufwärter, Kasernen-, Kranken-,
Lampen-, Lauf-, Lazarett= und
andere Wärter),
II. Reichsamt des Innern.)
1. Kaiserliches Statistisches Amt und Schiff.
vermessungsamt: -
Mittlere Beamte.
Sekretariatsassistenten“) mindestens zur Hälfte.
2. Kaiserliches Gesundheitsamt:
Unterbeamte.
Hofinspektor.
3. RKaiserliche Biologische Anstalt für Land- und
Vorstmirtschaft:
Unterbeamte.
Materialienverwalter.
4. Kaiserliches Kanalamt zu Kiel.
a. Mittlere Beamte.
Sekretariatsassistenten.) mindestens zur
Kanalschreiber Hälfte,
Baggermeister (sofern die erforderlichen tech-
nischen Kenntnisse nachgewiesen werden),
Materialienverwalter,
"* Oberlotsen,
Obermaschinisten,
“ Hafenmeister,
* Oberschleusenmeister,
Erste Maschinisten,
Lotsen, mindestens zu einem Drittel,
9. Schleusenmeister,
Schiffsführer,
Maschinisten, mindestens zur Hälfte.
*) Die in diesem Verzeichnis aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern usw. ausschließlich vorbehalten,
soweit bei den einzelnen Gattungen von Stellen etwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist.
*“) Im Abschnitt II sind die Stellen, die den Militäranwärtern usw. vorbehalten, aber regelmäßig nur im Wege
des Aufrückens oder der Beförderung zugänglich sind, mit einem bezeichnet. Stellen, die nur den anstellungsberechtigten
Deckoffizieren und den Militäranwärtern der Marine vorbehalten sind, sind mit einem bezeichnet.
*#*) Die Sekretariatsassistentenstellen bilden nicht den Üübergang zu den Sekretärstellen.