Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

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Direktivbezirk &&&II Muster 16. 
(A. B. 8§ 50.) 
  
Hauptamtsbezrk —: 
  
Rechnungsjahr 19 
GEinnahmen aus der Teuchtmittelsteuer. 
  
Anleitung zum Gebrauch. 
1. Die von den Hauptämtern vorzulegende Nachweisung hat den ganzen Hauptamtsbezirk, die von den Direktiv- 
behörden bis zum 1. Juni einzusendende Nachweisung den ganzen Direktivbezirk zu umfassen. 
2. Die Einnahmen sind nach den Einnahmebüchern einschließlich der Nacherhebungen und abzüglich der Er- 
stattungen für unrichtige Erhebungen usw. nachzuweisen; als Absetzungen sind die im Laufe des Rechnungsjahrs auf 
Grund des § 28 gezahlten Steuernachlässe und Vergütungen in Übereinstimmung mit den Einnahmeübersichten anzugeben. 
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