Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

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XXIII. Machtrag 
zum 
Verzeichnis der Nachbarpostorte, auf die der Geltungsbereich der Ortstaxe 
ausgedehnt wird. 
  
  
  
Namen der Postorte. Namen der Postorte. 
  
Es treten in Nachbarortsverkehr: 
Bommersheim (Taunus) ....... mit Oberursel; 
Hausdorf (Kr. Neuroddhe mit Kunzendorf (Kr. Neurode), Ludwigsdorf (Kr. 
Neurode) und Neurode; 
Kürenz (Kr. Trier) .. ....... mit Trier; 
Neudorf (Eule) . .. ....... mit Reichenbach (Schles.); 
Nonnendamm b. Berlin ... . . mit Haselhorst und Spandau. 
  
  
4. Versicherungs wesen. 
Bekanntmachung, 
betreffend die Beaussichtigung privater Versicherungsunternehmungen durch die 
Landesbehörde. 
Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 7. Juni 1911 bestimme ich auf Grund des § 3 
Abs. 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes im Einvernehmen mit den beteiligten Landesregierungen, daß 
bis auf weiteres die folgenden Versicherungsunternehmungen, obgleich sich ihr Geschäftsbetrieb über 
das Gebiet eines Bundesstaats hinaus erstreckt, durch die Landesbehörde desjenigen Bundesstaats 
beaufsichtigt werden, in dessen Gebiet sie ihren Sitz haben, nämlich 
A. Königreich Sachsen. 
Landesverein der Hilfsbahnwärter, Hilfsrottenführer und verpflichteten Arbeiter der Königlich 
Sächsischen Staatseisenbahnen mit dem Sitze in Chemnitz. 
B. Baden. 
Medizinal-Verband Weinheim mit dem Sitze in Weinheim. 
C. Sachsen-Meiningen. 
Schlachtvieh-Versicherungsverein Wallendorf, Lichte und Umgegend mit dem Sitze in Wallendorf. 
D. Schwarzburg-Rudolstadt. 
Leichenkasse zu Meuselbach. 
Berlin, den 18. September 1911. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Caspar. 
  
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