Privat-Lehranstalten.
V. Großherzogtum Baden.
Waldkirch: Erziehungsanstalt des Dr. Rudolph
1
Plähn.
VI. Großherzogtum Hessen.
Offenbach a. Main: Goetheschule unter Leitung
des Reinhard Rau.u!)
VII. Großherzogtum Sachsen.
Jena: Erziehungsanstalt des Dr. Stoy unter
Leitung des Dr. Leopold Sommer.
VIII. Herzogtum Braunschweig.
Blankenburg a. Harz: Lehr= und Erziehungsanstalt
(Privatrealschule) von Wil-
brand Rhotert,
Braunschweig: Jahn'sche Realschule des Direktors
Dr. Junker,
Seesen a. Harz: Jacobson-Schule (Realschule und
Realprogymnasium) unter Lei-
tung des Dr. Nathan Fried-
. land, «
Wolfenbüttel! Samson-Schule unter Leitung des
Professors Dr. Ludwig Tachau.
IX. Herzogtum Sachsen-Meiningen.
Salzungen: Privatrealschule von Heinrich Christian
Wehner.
X. Herzogtum Sachsen-Altenburg.
Gumperda bei Kahla: Lehr= und Erziehungs-
anstalt des Dr. Sieg-
fried Schaffner unter
Leitung des Dr. Alfred
Schaffner.
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XI. Fürsteutum Schwarzburg-Rudolstadt.
Keilhau: Erziehungsanstalt von Professor Dr. Otto
Wächter.
XII. Fürstentum Waldeck.
Pyrmont: Pädagogium des Natango von Trippen-
bach (Progymnasialabteilung und
Realschulabteilung mit kaufmän-
nischem Rechnen und Unterricht in
der Buchführung).)
XlII. Fürstentum Renß jüngerer Linie.
Gera: Amthor'sche höhere Privat-Handelsschule
unter der einstweiligen Leitung des
Otto Sailer.)
XIV. Freie und Hausestadt Lübeck.
Lübeck: Privatrealschule des Dr. G. A. Reimann.
XV. Freie und Hausestadt Hamburg.
Hamburg: Privatrealschule des Dr. T. A. Bieber,
Stiftungsschule von 1815 unter Leitung
des Professors Max Kutnewsky,
Privatrealschule des Dr. A. Wichard
Lange,
Privatrealschule des Dr. Th. Wahn-
schaff,
Realschule der Talmud-Tora unter
Leitung des Dr. Joseph Goldschmidt,
Realschule des unter Leitung des
Direktors M. Hennig und des
Dr. G. Tiede stehenden Paulinums,
Pensionat des Rauhen Hauses.
XVI. Elfaß-Lothringen.
Bitsch: Institut St. Augustin (Bischöfliches Gymnasium)
unter Leitung des Professors Dr. Fourer.2)
1) Die Berechtigung gilt auch unter dem am 1. Januar 1911 eingetretenen Leiter Rau.
2) Die Berechtigung gilt bis Michaelis 1918 einschließlich.
3) Die Anstalt ist befugt, das Befähigungszeugnis für den einjährig-freiwilligen Militärdienst denjenigen Schülern
der Untersekunda auszustellen, welche die Schlußprüfung unter Vorsitz eines staatlichen Kommissars auf Grund der Ordnung
der Schlußprüfung für die elsaß-lothringischen sechsstufigen höheren Schulen (Progymnasien, Realschulen) vom 18. Mai 1901
bestanden haben.
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