Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

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„Ingots“ — am Schlusse —, 
„Knüppel“ — am Schlufse — 
„Platinen" — hinter Ziffer 1—, 
„Rohblöcke“ — am Schlusse —, 
„Tiegelstahl“ — am Schlusse —. 
  
  
  
5. Dem Stichwort „Braunstein“ ist hinter dem Hinweis folgender zweite Absatz anzufügen: 
„—, in Brikettform gebracht (Braunsteinbrrikett), fũr galvanische 
Elemente 912 60“. 
6. Das Stichwort „Briketts“ erhält folgende Fafsung: 
„Britetts s. Preßkohlen. 
„Braunsteinbriketts, für galvanische Elemente. 912 60 
—, , Eisenschwammbriketts 777 14. 
7. In dem Stichwort „Calciumacetat" ist der Vertragszollsat „v 5„% zu streichen. 
8. Hinter dem Stichwort „Calciumcitrat“ ist als neues Stichwort euszunehmen, 
„Caleiumeyanamid (Kalkstickstoff) . .I317lfrei«. 
10. 
11. 
12. 
14. 
156. 
16. 
In dem Stichwort „Draht“ ist die Allgemeine Anmerkang 2 zu Ziffer 1 bis 12 am Schlusse 
durch die Anfügung folgender Bestimmung zu ergänzen: 
„ Ferfragsmabio yällt gedoch Eisend’aht in abgepaßten Längen unter Nr. 791 oder 792.“ 
In den Stichworten „Drahtlitzen“ und „Drahtseile“ ist ie die Bertragsbestimmung in Ziffer 1 
„aus wenigstens 0,5 mm starkem Fisendraht. . .. I soz« 
zu streichen. 
In dem Stichwort „Eisen usw.“ ist in der Ziffer 2 folgende Vertragsbestimmung aufzunehmen: 
„Rolluppen und Rohschienen, nicht uber 12 cn lang, zum Umschmelzen — v1 
Anmerung zu 2. Beizen, Anfeilen, Meibeln 1##d Frdsen zum Sibecke de- 
Erkufung auf Fellere# eiheit bleiben vertragsmũßig bet der Zollbehandlung der 
in der vorstehenden Zi##er 2 genommften Waren aule Betrachkt.“ 
In demselben Stichwort ist in der fünften Zeile der Ziffer 3 hinter „Eisenbahnschienen“ ein- 
zuschalten: „„ Knüppel (“. 
  
A In demselben Stichwort ist der Allgemeinen Anmerkung 4 folgende Bestimmung als dritter 
Absatz anzufügen: 
„Dieselben Bestimmungen finden auf Bandeisen entsprechende Anwendung. Vertragsmäßbig fällt jedoch 
Stabeisen und Bondeisen in abgepaßten Längen unter Nr. 785.“ 
Hinter dem Stichwort „Eisensand“ ist als neues Stichwort aufzunehmen: 
„Eisenschwamm, sogenannter (durch Reduktion angereichertes, nicht 
geschmolzenes Eisenerz in Form von Stücken, Kuchen oder Briketts) 
wie Roheisen. 77 17. 
In dem Stichwort „Eisenwaren“ find zu giffer 20 2 nachstehende Anmerkungen aufzunehmen: 
„Anmerkungen au 2b 2. 
. Splindrisch geformfes schmiedbares Eisen in Stäben (insbesondere sogenannter Silberstahl), das durch 
Walzen oder Ziehen auf kattem Wege, Schleifen, Polieren oder dergleicken eine glatte, glünzende oder 
spiegelnde Oberfläüche erhalten hat und lediglich ioegen solcher Beurbeitumgen rose Zisgenwaren zu behandeln 
ist, auch in abgepaßte Lümgen von mindestens I m geschnitten, wird vertragsmäßpig ohne Rueksieht auf das 
Stuckgetbicht eum Satæe von 6 Jür 1 dr verzokltt. 
2. Bandeisen, das diren Walzen oder Zichen auf kaltem Wege, Schleiflen, Poleren ocde dergleichen eine 
Natte, Nän2ende ocder spiegelnde Oberffäche erhalten Rakt und lediglich 2negpen solcher Bearbeiftengen toie 
ZEisencren zu behandeln ist, auch geld##zet oder gebeie, 607d vberrfragsmabio osne Rucksicht atf das Skuck- 
Feicicht aum Satze bon 3,50 o 1 de verzollt.“ 
In demselben Stichwort ist in Zeile 9 des letzten Absatzes der Anmerkung 1 hinter „Graphit“ 
einzuschalten: 
„— verkragsmaßig aucht das Enternen des Glunspans dic## Beiaen in Sũure und bei Röhren das Ver- 
größern oder Verleinern der Rofrenden —“. 
  
  
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