Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

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Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamt des Innern. 
  
Bu bezriehen durch alle Postanstalten und HLuchhandlungen. 
  
                 
  
  
  
  
  
Berlin, Freitag, den 29. Dezember 1911. Nr. 67. 
Inbalt: 1. Versicherungswesen: Verfahren vor dem 3. Zoll= und Steuerwesen: Anderweite Festsetzung der bei 
Kaiserlichen Aufssichtsamte für Privatversicherung im der Einfuhr von Zucker seitens der Vertragsstaaten zu 
Falle des § 1321 Abs. 3 Satz 2 der Reichsversicherungs erhebenden Ausgleichszölll 746 
ordnnnn 72 Seite 745 4. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
2. ge und Schifahrte Erteilung zuernbiwersnenn 1 Reichsgebiete... ... 747 
zur Führung eines Abzeichens in der Nationalflagge 
5 7- Geilane. Versicherungswesen: Ortsübliche Tagelöhne 
9u ben Fros herzoglich Mecklenburgischen Jacht Llab z#n zu gewöhnlicher Tagearbeiter. Veränderungsnachweis 749 
  
1. Versicherungs wesen. 
Bekanntmachung, 
betreffend das Verfahren vor dem Kaiserlichen Aufsichtsamte für Privatversicherung im 
Falle des § 1321 Abs. 3 Satz 2 der Reichsversicherungsordnung. 
— 
Auf Grund des § 1321 Abs. 5 der Reichsversicherungsordnung hat der Bundesrat bestimmt, 
daß das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversicherung über die Vornahme von Satzungsänderungen 
im Falle des § 1321 Abs. 3 Satz 2 der Reichsversicherungsordnung in dem durch § 73 des Gesetzes 
über die privaten Versicherungsunternehmungen vom 12. Mai 1901 (Reichs-Gesetzbl. S. 139) geregelten 
Verfahren entscheidet. 
Vor der Entscheidung ist der Kassenvorstand zu hören und auf seinen Antrag zur mündlichen 
Verhandlung zu laden. Die Entscheidung ist mit Gründen zu versehen. 
Gegen die Entscheidung steht dem Kassenvorstande der Rekurs zu. Die §§ 74 und 75 des 
Gesetzes über die privaten Versicherungsunternehmungen gelten entsprechend. 
Berlin, den 20. Dezember 1911. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Caspar. 
  
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