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3. Im Muster 3 ist auf Seite 2 in der letzten Zeile vor der Abteilung Nachtrag das ein-
geklammerte Wort Kühlschiff in lateinischen anstatt in deutschen Buchstaben anzugeben und
die Klammer zu streichen. « »
4. Im Muster 12 ist in Ziffer 5 Zeile 3 der Anleitung und im Muster 18 in Ziffer 3
Zeile 5 der Anleitung zwischen dem Gedankenstrich und dem Worte „bei“ einzuschalten
„am Vierteljahrsschluß“.
5. Ziffer 1 der Anleitung auf Muster 13 ist durch folgenden Satz zu ergänzen:
„Werden verschiedene Malzarten vermahlen (Weizenmalz und anderes Malz), so sind
sie getrennt aufzuschütten unter jedesmaliger Eintragung in Spalte 5 und 6.“
6. In den Probeeintragungen des Musters 13 sind bei dem Ubertrag des Bestandes aus
dem Vormonat die Angaben in den Spalten 7, 8, 9 zu streichen. Gleichzeitig ist bei
der Probeeintragung Nr. 5 in den Spalten 7 und 9 das Zeichen — zu setzen und in
Spalte 8 die Zahl 1270 einzufügen. ·
7. In der Anleitung auf Muster 21 werden in Zeile 1 die Worte „und Mahlbüchern“
geltuchen, und gleichzeitig das Komma hinter „Einmaischungsbüchern“ durch das Wort
„und“ ersetzt.
8. Die Uberschrift der Spalten 6 bis 13 im Muster 22 hat zu lauten: „Im Laufe des
Rechnungsjahrs sind im Betriebe gewesen“.
9. In der Anlage B ist in Ziffer 3 Zeile 1 statt „58 18, 19“ zu setzen: „§ 18 Abf. 1, 4, 5,
§* 19“ und in Zeile 2 statt „§8 53, 55 und 5917“: „§8§ 53 Abs. 4, 55 und 59 Absf. 1“.
Berlin, den 13. Februar 1912.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Kühn.
Der Umfang der den einzelnen Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern und für die Erbschafts-
steuer zur Ausübung- der Reichsaufsicht in Zoll= und Steuersachen zugewiesenen Bezirke hat sich durch
den Hinzutritt der Aufsicht in Ansehung der Ausführung des Zuwachssteuergesetzes, ferner durch einzelne
Anderungen in der Aufsicht über die Reichsstempelabgabe von Grundstücksübertragungen, endlich auch
durch die Regelung der Branntweinsteuergesetzgebung in Luxemburg und des Branntweinverkehrs mit
Luxemburg sowie durch den Hinzutritt Luxemburgs zur Gemeinschaft der Essigsäureverbrauchsabgabe
vielfach geändert. ."
Ein Verzeichnis der Reichsbevollmächtigten, ihrer Bezirke und der Abgabenzweige, deren Be—
aufsichtigung ihnen zuwiesen ist, wird deshalb nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesrats für
Zoll- und Steuerwesen nachstehend bekannt gegeben. «
Verzeichnis
der Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern und für die Erbschaftssteuer, ihrer
Bezirke und der Abgabenzweige usw., für deren Beaufsichtigung sie zuständig sind.
A. Reichsbevollmächtigte für Zölle und Steuern.
(Zuständig für die Zölle, die gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern, den Spielkartenstempel, die Statistik
des Warenverkehrs mit dem Ausland, die Ausführung des Süßstoffgesetzes sowie auch für den Wechsel-
stempel, die Reichsstempelabgaben, die Zuwachssteuer und die Erbschaftssteuer, soweit nicht unter B
etwas anderes angegeben ist.)
Herrmann, Königl. Sächsischer Ober-Finanzrat zu Königsberg in Preußen, beigeordnet den
Königl. Preußischen Oberzolldirektionen zu Königsberg in Preußen und Danzig, sowie
wegen der Zuwachssteuer den Königl. Preußischen Regierungspräsidenten zu Königsberg in
Preußen, Gumbinnen, Allenstein, Danzig und Marienwerder.
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