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Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen.
Königreich Preußen.
In Düsseldorf ist ein zweites Hauptzollamt mit der Bezeichnung „Hauptzollamt Düsseldorf
Hafen“ errichtet worden. Das bisherige Zollamt I Düsseldorf Hafen und die Zollabfertigungs-
stelle K 1 in Düsseldorf-Oberbilk sind aufgehoben.
Dem Hauptzollamt Düsseldorf Hafen sind unterstellt:
das Zollamt 1 Güterbahnhof in Düsseldorf, die Zollabfertigungsstellen G und K 2 in Düssel-
dorf-Lierenfeld, die Zollabfertigungsstelle 4 in Düsseldorf-Oberbilk, die Zollabfertigungsstelle am
Petroleumhafen in Düsseldorf-Hamm und die Zollabfertigungsstelle in den Benzinwerken Rhenania in
Düsseldorf-Reisholz.
Außerdem ist in Reisholz, im Bezirke des genannten Hauptzollamts, eine neue selbständige
Zollabfertigungsstelle mit der Bezeichnung „Zollabfertigungsstelle für die Pure Oil Company Düssel-
dorf-Reisholz“ errichtet worden.
Das bisherige Hauptzollamt Düsseldorf führt fortan die Bezeichnung „Hauptzollamt Düssel-
dorf Hubertus“. Zu seinem Bezirke gehören außer dem ihm zufallenden Stadtbezirk das Zollamt I
Ratingen und das Zollamt II Hitdorf. «
An Befugnissen sind erteilt: dem Hauptzollamt Düsseldorf Hafen sämtliche Befugnisse des
bisherigen Zollamts J Düsseldorf Hafen und die Befugnisse 19 bis 21, 37 bis 39, 49, 50, 55 bis 61;
der Zollabfertigungsstelle für die Pure Oil Company Düsseldorf-Reisholz die Befugnis zur
Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen ! und zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen II.
sowie sämtliche Befugnisse im Eisenbahnverkehr, alle diese Befugnisse beschränkt auf Mineralölsendungen
der Pure Oil Company.
Dem Hauptzollamt Düsseldorf Hubertus sind folgende Befugnisse entzogen worden: die Be-
fugnisse 3, 4, 7 bis 11, 67 bis 74; sämtliche Befugnisse im Eisenbahnverkehre; die Befugnis einer
Untersuchungsstelle für ausländischen Wein, Traubenmost und Traubenmaische; die Befugnis zur Ab-
fertigung von Bier, für das Abgabenvergütung beansprucht wird; die Befugnis zur Erhebung von
übergangsabgaben, zur Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen für Bier, Branntwein
un ein. «
schS Beigelegt ist ihm die Befugnis zur Erledigung von Begleitscheinen 1 und II über inländi-
es Salz.
In Solingen ist ein Hauptzollamt errichtet worden. Das bisherige Zollamt 1 Solingen ist
kaufgehoben; seine Befugnisse gehen auf das neue Hauptzollamt über. %
Diesem Hauptamt sind ferner unterstellt: das Zollamt 1 Opladen, bisher zum Hauptzollam
Düsseldorf gehörig, und die Zollämter I Gummersbach, Lennep, Remscheid sowie das Zollamt II
Wipperfürth, bisher sämtlich zum Hauptzollamt Elberfeld gehörig.
Das Zollamt II Fsjerstedt im Bezirke des Hauptzollamts Hadersleben ist aufgehoben, das
Zollamt II Pyrmont im Bezirke des Hauptzollamts Lemgo in ein Zollamt I umgewandelt worden.
Dem Hauptzollamt Danzig ist die Befugnis zur Ausfertigung von Leuchtmittelbegleitscheinen
wieder entzogen worden.
Erteilt:
dem Zollamt 1 Berlin-Tempelhof Hafen im Bezirke des Hauptzollamts Neukölln die Befugnis
zur Abfertigung des Waren-Ein= und Ausganges im Eisenbahnverkehre (§§ 63, 66 bis 71 V. Z.O);
dem Zollamt 1 Frankfurt a. M. Osthafen im Bezirke des Hauptzollamts Frankfurt a. M.
Gutleutstraße die Befugnis zur Erhebung von Ubergangsabgaben sowie zur Ausfertigung und Er-
ledigung von Ubergangsscheinen bezüglich aller hierfür in Betracht kommenden Waren;
dem Zollamt 1 Königswinter im Bezirke des Hauptzollamts Neuwied die Befugnis zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen 1 über Küchengewächse und nicht lebendes Geflügel;
dem Zollamt II Parchwitz im Bezirke des Hauptzollamts Liegnitz die Befugnis zur Erledigung
von Begleitscheinen II über inländisches Salz;