Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

1006 — 
Dem praktischen Arzte Dr. Fritz Gofferjé in Florianopolis ist auf Grund des § 42 Ziffer 2 der 
Deutschen Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, Zeugnisse der in § 42 Ziffer 1a bis c a. a. O. 
bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren 
dauernden Aufenthalt in Südamerika haben. 
Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 30. Januar 1906 (Zentralblatt S. 28) wird zur 
öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die dem praktischen Arzte Dr. Oskar Müller in Hongkong erteilte 
Ermächtigung auch für die Untersuchung derjenigen Deutschen gilt, welche ihren dauernden Wohnsitz 
in der britischen Kolonie Hongkong haben. 
Für den Fall der Behinderung des Untersuchungsarztes Dr. Oskar Müller in Hongkong ist 
dem praktischen Arzte Dr. Karl Hoch in Hongkong auf Grund des § 42 Ziffer 2 der Deutschen Wehr- 
ordnung die Ermächtigung erteilt worden, über die Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen, 
welche ihren dauernden Wohnsitz in China und der britischen Kolonie Hongkong haben, Zeugnisse 
der in §& 42 Ziffer 1a bisc a. a. O. erwähnten Art auszustellen. 
Berlin, den 3. Oktober 1913. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Gallenkamp. 
  
4. Zoll- und Steuerwesen. 
Auf Grund des Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundes- 
rats für Zoll= und Steuerwesen der Großherzoglich Mecklenburgische Ober-Zollkontrolleur Vagt in 
Schwerin dem Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern in Cöln am Rhein als Bureaubeamter 
für die Erbschaftssteuer und die Zuwachssteuer mit der Dienstbezeichnung Stationskontrolleur und mit 
dem Wohnsitz in Cöln am Rhein vom 1. Oktober 1913 ab beigegeben worden. 
  
5. Poli zei wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
v. Name und Stand Alter und Heimat 6 Grund Behörde, welche die Datum 
der Bestrafung. beieneune auoweriunge. 
2 der Ausgewiesenen- eschlossen hat. beschlusses. 
1 2 3 4 5 6 
  
  
  
a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs. 
1 Jonas Duschinsky, geboren am 17. März 1879 zu Buda-Diebstahl im Rück= Königlich Sächsische 28. Juli 1913 
Anstreicher, pest, ortsangehörig zu Binocz, Ko= fall (2 Jahre Zucht= Kreishauptmannschaft · 
mitat Preßburg, Ungarn, ungarischer haus, laut Erkennt- zu Leipzig, 
Staatsangehöriger, nis vom 11. Ok- 
tober 1911),
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.