Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

A. c. Oberrealschulen. B. a. Progymnasten. 1055 
Ulm: Oberrealschule (verbunden mit Realgymnasium). 
V. Großherzeogtum Baden. 
Reutlingen, VIII. Großherzogtum Oldenburg. 
Stuttgart: Friedrich Eugens-Realschule, Delmenhorst, 
* Wilhelms-Realschule, Oberstein-Idar, 
Tübingen, Oldenburg. 
I 
IX. Herzogtum Braunschweig. 
Braunschweig: Oberrealschule hintern Brüdern, 
Baden: Oberrealschule (verbunden mit Real- Gaußschule, Oberrealschule am 
Bruchsal gymnasiun), Löwenwall.2) 
ruchsal, Q„ 
Freiburg: Oberrealschule, X. Herzogtum Meiningen. 
Oberrealschule (verbunden mit Real- Sonneberg. 
Heidelberg gymnasium), « XI. Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha. 
Karlsruhe, Coburg: Oberrealschule (Ernestinum). 
Konstanz, XII. Herzogtum Anhalt. 
Mannheim: Oberrealschule (verbunden mit Handels- Dessau: Friedrichs-Oberrealschule. 
realschule), "„ 
Offenburg, XlllI. Freie Hausestadt Bremen. 
sorsheim, Friedrichsschule, Beremen: Oberrealschule. 
Villingen. Oberrealschule, verbunden mit Real- XIV. Freie und Hansestadt Hamburg. 
# « burg: Oberrealschule in Eimsbüttel, 
VI. Großherzogtum Hessen.!) Hamburg Sierrealschtue in St. Georg, 
« Oberrealschule vor dem Holstentore, 
Oberrealschule auf der Uhlenhorst. 
l 
XV. Elsaß-Lothringen. 
Alsfeld, 
Darmstadt: Liebigs-Oberrealschule, 
Ludwigs-Oberrealschule, 
Gießen: Oberrealschule (verbunden mit Realgym- 
nasium), Colmar, 
Heppenheim, Forbach, 
Mainzz, Metz, 
Offenbach a. Main: Oberrealschule am Stadthaus, Mülhausen i. Elsaß: Oberrealschule mit Maschinen- 
Oberrealschule am Friedrichs- bauabteilung, 
platz, Straßburg i. Elsaß: Oberrealschule (beim Kaiser- 
Worms. palas,), 
VII. Großherzogtum Sachsen. Oberrealschule (bei St. Jo- 
Jena. hann). 
B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige erfolgreiche Besuch der ersten Klasse, d. h. der 
einjährige erfolgreiche Besuch der obersten Klasse bei siebenstufigen Nichtvollanstalten, zur Dar- 
legung der Befähigung nötig ist. 
a. Drogymnalien. 
Großherzogtum Hessen.) Dieburg: Progymnasialabteilung der höheren 
Alzey: Progymnasium (verbunden mit Realschule), Bürgerschule (verbunden mit Real- 
Bingen: Progymnasium (verbunden mit Realschule), schule). 
  
½) Solche Schüler, welche zu ihrem künftigen Berufe des auf einer besonderen Prüfung beruhenden Ausweises 
der Reise für die Obersekunda einer neunstufigen Lehranstalt bedürfen, haben sich der fakultativen Abschlußprüfung zu 
unterziehen, für welche die Hessische Prüfungsordnung vom 15. Dezember 1899 maßgebend ist. 
2) Die Berechtigung gilt vom Ostertermin 1918 einschließlich ab. 
:) Solche Schüler, welche im Interesse ihres künftigen Berufs mit dem Abschluß der Untersekunda oder vor 
Absolvierung der Obersekunda die Anstalt verlassen und sich den Berechtigungsschein zum einjährig-freiwilligen Dienste 
erwerben wollen, haben sich der fakultativen Abschlußprüfung zu unterziehen, für welche die Hessische Prüfungsordnung vom 
15. Dezember 1899 maßgebend ist. Nach einer neueren Bestimmung mit rückwirkender Geltung für den Ostertermin 1903 
konnen auch Nichtschüler diese Prüfung ablegen.
	        
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