Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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Veränderungen in dem Stande der zur Ausstellung von Untersuchungszeugnissen für 
Wein, Most und Traubenmeische (§ 8, § 22 Abs. 3 und § 23 Abs. 4 der Weinzollordnung) 
ermächtigten ausländischen Fachchemiker. 
Frankreich. 
Die Ermächtigung des Direktors Guillon der „Station viticole“ in Cognac ist in Wegfall 
gekommen. 
Der Direktor Lavaux des „Laboratoire municipal“ in Saintes ist neu ermächtigt worden. 
Der Bundesrat hat in der Sitzung am 16. Oktober 1913 beschlossen, 
anzuerkennen, daß für die Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs mit folgenden 
ausländischen Waren: 
1. Pflanzenwachs in natürlichem Zustand und zubereitet — Tarifnummern 73 und 247 —, 
2. Bienenwachs in natürlichem Zustand und zubereitet — Tarifnummern 141 und 247 —, 
3. Gefärbter Bienenwachsersatz, Wachsalkohol — Tarifnummer 247 —, 
4. Gereinigtes Erdwachs (Ozokerit), Montanwachs — Tarifnummer 249 —, 
5. Stearin und Paraffin — Tarifnummern 250 und 251 — 
zum Reinigen, Bleichen, Zusammenschmelzen, Färben und zur Herstellung von Wachswaren 
(Kugeln, Täfelchen, Lichten usw.), auch unter Mitverwendung von Stoffen des freien Ver- 
kehrs — Tarifnummern 247, 249, 250, 252 — die Voraussetzungen des § 2 der Veredelungs- 
ordnung vorliegen. 
  
  
Der Bundesrat hat in der Sitzung am 16. Oktober 1913 beschlossen, 
anzuerkennen, daß für die Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs mit ausländischen 
rohen gewalzten Röhren aus schmiedbarem Eisen mit einer Wandstärke von 2 mm oder 
darüber — Tarifnummer 794 — zur Herstellung fertiger und halbfertiger Gesteinsbohrer 
— Tarifnummern 813, 795, 798 oder 799 — die Voraussetzungen des § 2 der Veredelungs- 
ordnung vorliegen. 
  
5. Polizei wesen. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
  
. 
Name und Stand Alter und Heimat Grund Behörde, welche die Datum 
S Ausweisung des 
der Bestrafung. . 
3 der Ausgewiesenen. strafung beschlossen hat. Ausweisungs- 
beschlusses. 
1 - 3 4 5 6 
Auf Grund des 8 362 des Strafgesetzbuchs. 
1 Josef Baumli geboren am 11. November 1869 zu Betteln, Königlich Preußischer 138 
Schreiner, 7 Luzern, Schweiz, ortsangehörig zu 6 Regberungbreußsche zu 15 Sktober 
Hildisrieden, Kanion Luzern, Schweiz, Trier, . 
schweizerischer Staatsangehöriger, 63 b · 
2 Maria Bojkofsky, geboren am 8. September 1890 zu Gewerbsunzucht, Königlich Bayerische 8 
Hilfsarbeiterin, Großschützen, Komitat Preßburg, Polizeidirektion ½q2 1 Oober 
Ungarn, ungarische Staatsange- Nünchen, « 
hörige, I 
 
	        
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