Contents : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

—  395  —

Provinz  Westphalen,  Negierungsbezirk  Arnsberg.

Obligation
des  Kreise  Brilon

Littr.  .  .  .  .  .
über  Thaler  Kurant
II.  Serie.
9  Grund  des  unten  bestatigten  Kreistagsbeschlusses

wegen  Aufnahme  einer  Schuld  von  00,000  Thalern,
bekennt  sich  die  ständische  Kommission  für  den  Chausseebau  des  Kreises  Brilon
  Namens  des  Kreises  durch  diese,  für  jeden  Inhaber  gültige,  Seilens  des
Gldubigers  unkündbare  Verschreibung  zu  einer  Schuld  vo  Tha
lern  Kurant  nach  dem  gesetzlich  geltenden  Muͤnzfuße,  welche  fuͤr  den  Keis
koncrahirt  worden  und  mit  vier  Prozent  jährlich  zu  verzinsen  ist.

Die  Nückuahsung  der  ganzen  Schuld  von  600,000  Rehlrn.  geschieht  vom
Jahre  1861.  ab  allmalig  aus  einem  zu  diesem  Behufe  gebildeten  Tilgungsfonds
  von  wenigstens  Einem  Prozent  jährlich,  unker  Zuwachs  der  Zinsen  von
den  getilgten  Schuldverschreibungen,  nach  Maaßgabe  des  genehmigten  Tilgungsplanes.


Die  Folgeordnung  der  Einlösung  der  Schuldverschreibungen  wird  durch
das  Loos  bestimmt.  Der  Kreis  behält  sich  jedoch  das  Recht  vor,  den  Tilgungsfonds
  durch  größere  Ausloosungen  zu  verstärken,  sowie  saͤmmtliche  noch
umlaufende  Schuldverschreibungen  zu  kuͤndigen.  Die  ausgeloosten,  sowie  die

ekuͤndigten  Schuldverschreibungen  werden  unter  Bezeichnung  ihrer  Buchstaben,
Sa  und  Beträge,  sowie  des  Termins,  an  welchem  die  Rückzahlung  erfolen
  soll,  öffentlich  bekannt  gemacht.  Oiese  Bekanntmachung  erfolgt  sechs,
rei,  zwei  und  Einen  Monak  vor  dem  Zahlungstermine  in  dem  Preußischen
Staats-Anzeiger,  den  Amtsblatern  der  Königlichen  Regierungen  zu  Arnsberg,
Minden  und  Münster,  der  Cölnischen  Zeitung  und  dem  Briloner  Kreisblatte.

Bis  zu  dem  Tage,  wo  solchergesialt  das  Kapital  zu  entrichten  ist,  wird
es  in  halbjaͤhrlichen  Terminen,  am  .  ien  und  am  tten
von  heute  an  gerechnek,  mit  vier  Prozent  jährlich  in  hlescher  NRümhsben  mit  je
nem  verzinset.

Die  Auszahlung  der  Jinsen  und  des  Kapitals  erfolgt  gegen  bloße  Rückzgabe

  der  ausgegebenen  Zinskupons,  beziehungsweise  dieser  Schuldverschreibung,

ei  der  Kreis-Kommunalkasse  in  Brilon,  und  zwar  auch  in  der  nach  dem
Eintritt  des  Flligkeitstermins  folgenden  Zeit.

(Nr.  5255.)  5555  Mit