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—W69.) Verordnung,
die Ernennung eines Wahlcommissars für den 17ten städtischen Bezirk
betreffend;
vom 15ten August 1839.
D. sich neuerlich die Nothwendigkeit ergeben hat, für den 1 7 cen städtischen Bezirk eine
neue Landtagswahl zu veranstalten, so ist zu teitung des desfallsigen Wahlgeschäftes
der Justizamemann Hamusch zu Voigtsberg
bestimmt worden, welches hierdurch bekannr gemacht wird.
Dresden, am 15ten August 1839.
Ministerium des Innern.
Nostitz und Jänckendorf.
Kuhn.
Letzte Absendung: am 29sten August 1839.