Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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Gibt es für die aus eigenen Gruben stammenden Stoffe (Braunkohlen, Schiefer, Torf) keinen 
Marktpreis, so ist der für diese Erhebung einzusetzende Wert aus dem Werte der hergestellten Er- 
zeugnisse zu berechnen. Zu diesem Zwecke sind von dem Werte der Erzeugnisse ab Schwelerei die 
gesamten Fabrikationsunkosten in Abzug zu bringen. 
5. Zu Frage III. Den Mengenangaben ist das Reingewicht zugrunde zu legen. Das 
Gewicht der Umschließungen ist daher nicht zu berücksichtigen. 
Der Wert der hergestellten Erzeugnisse (Teer, Koks und Nebenprodukte) ohne Umschließungen 
ist aus den erzeugten Mengen und Sorten ab Schwelerei zu berechnen unter Zugrundelegung: 
a) der beim Verkaufe tatsächlich fakturierten Preise nach Abzug von Skonto und Rabatt, 
b) der Marktpreise beim Absatz an eigene Werke. 
Bei Ermittelung des Wertes der zu Lager genommenen Mengen ist nicht der Selbstkostenpreis, 
sondern ein rechnungsmäßiger Preis einzusetzen, der sich aus den Durchschnittspreisen ergibt, 
die für die wirklich verkauften Waren gleicher Art im Laufe des Jahres fakturiert worden sind, oder 
aus den Marktpreisen, wenn solche Waren an eigene Werke abgesetzt worden sind. 
Gibt es für den an eigene Destillationen abgegebenen Teer keinen Marktpreis, so ist der für 
diese Erhebung einzusetzende Wert aus dem Werte der Erzeugnisse der Teerdestillation in sinngemäßer 
Anwendung der vorstehend in Ziffer 4 letzter Absatz angegebenen Vorschriften zu ermitteln. Der in 
den vorliegenden Fragebogen für den erzeugten Teer einzusetzende Wert darf nur um den Betrag der 
Transportkosten von der Schwelerei bis zur Destillation und der sonstigen Unkosten des Transports 
(Miete oder Verzinsung und Amortisation der Kesselwagen usw.) niedriger sein als der im Frage- 
bogen für die Braunkohlenteer-, Schieferteer= oder Torfteerdestillationen angegebene Wert. 
6. Es wird ausdrücklich zugesichert, daß eine Veröffentlichung der Angaben der 
einzelnen Betriebe oder eine Benutzung der Angaben zu anderem als dem statistischen 
Zwecke nicht stattfindet.
	        
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