Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

— 1282 — 
6. Zu Frage V. Es sind die im Erhebungsjahr erzeugten und nicht die in diesem Jahre ab- 
gesetzten Sorten Roheisen und Gußwaren erster Schmelzung und deren Werte anzugeben. Der Wert 
ist ab Hochofenbetrieb für jede der besonders aufgeführten Sorten Roheisen und Gußwaren erster 
Schmelzung aus den erzeugten Mengen zu berechnen unter Zugrundelegung: 
a) der beim Verkaufe tatsächlich fakturierten Preise nach Abzug von Skonto und Rabatt, 
b) der Marktpreise beim Absatz an eigene Werke. 
Bei Ermittelung des Wertes der zu Lager genommenen Mengen ist nicht der Selbstkostenpreis, 
sondern ein rechnungsmäßiger Preis einzusetzen, der sich aus den Durchschnittspreisen ergibt, 
die für die wirklich verkauften Waren gleicher Art im Laufe des Jahres fakturiert worden sind, oder 
aus den Marktpreisen, wenn solche Waren an eigene Werke abgesetzt worden sind. 
7. Es wird ausdrücklich zugesichert, daß eine Veröffentlichung der Angaben der 
einzelnen Betriebe oder eine Benutzung der Angaben zu anderem als dem statistischen 
Zwecke nicht stattfindet. 
 
	        
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