Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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Erlänterungen zum Fragebogen Ar. 6 
Gießerei (Eisen- und Stahlgießerei), einschließlich der Kleinbessemerei. 
1. Wenn ein Unternehmer mehrere Gießereien oder Kleinbessemereien besitzt, so bleibt es ihm 
überlassen, ob er — unter Nachforderung der benötigten Fragebogen — für jede Gießerei (Eisen= und 
Stahlgießerei) oder Kleinbessemerei einen besonderen Fragebogen ausfüllen oder die Angaben für 
sämtliche in einem Bundesstaat oder in einem Landesteile gelegenen Betriebe auf einem Frage- 
bogen machen will. In letzterem Falle sind so viel Fragebogen auszufüllen, als Bundesstaaten oder 
Landesteile für den Unternehmer in Frage kommen. 
2. Jede Frage ist zu beantworten. Ein leerer Raum darf hinter keiner Frage bleiben, 
weil sonst Zweifel darüber erweckt werden, ob die Frage überhaupt gelesen worden ist. 
3. Zu Frage IA und B. Es sind die von Ihnen für Ihre Gießerei (Eisen= und Stahl. 
gießerei) oder Rleinbessemerei der Berufsgenossenschaft mitgeteilten, in Ihrer Arbeiter- und Lohnnach- 
weisung aufgeführten Zahlen — Zahl der durchschnittlich im Laufe des Jahres beschäftigt gewesenen, 
gesetzlich und freiwillig versicherten Personen und deren Löhne und Gehälter — anzugeben. Zu den 
hier nachzuweisenden Arbeitern sind auch diejenigen Arbeiter zu rechnen, die in Betrieben beschäftigt 
gewesen sind, die mit der Gießerei in unmittelbarer Verbindung stehen, z. B. die Arbeiter, die in den 
Modell= und Beschlagwerkstätten und in der Schlosserei beschäftigt gewesen sind, in der eine Bearbeitung 
des erzeugten Gusses stattfindet. Enthalten die Zahlen für die Berufsgenossenschaft auch die in 
anderen als den vorstehend genannten Betrieben beschäftigt gewesenen Personen und deren Löhne 
und Gehälter, so sind, soweit möglich, die auf diese anderen Betriebe entfallenden Personen und deren 
Löhne und Gehälter abzuziehen. Hierbei können, falls eine Feststellung der in den verschiedenen Be- 
trieben beschäftigt gewesenen Personen und deren Löhne und Gehälter sich nicht auf Grund der Ge- 
schäftsbücher ermöglichen läßt, die Angaben schätzungsweise gemacht werden. Sollte diese Feststellung 
auch schätzungsweise nicht ausführbar sein, so sind die beschäftigt gewesenen Personen wie deren Löhne 
und Gehälter nur einmal, und zwar auf dem Fragebogen desjenigen Betriebs zu bezeichnen, bei dem 
die Beschäftigung vorwiegend stattgefunden hat. 
In Staats= und Kommmnalbetrieben sind die beschäftigt gewesenen Betriebsbeamten mit einem 
GGesamtdiensteinkommen bis zu 5000 „K mit zu berücksfichtigen. 
4. Zu Frage lIII. Es sind diejenigen Mengen Roheisen und Schrott anzugeben, die in der 
Gießerei oder Kleinbessemerei während des Erhebungsjahrs tatsächlich verarbeitet, nicht aber die Mengen, 
die im Erhebungsjahre nur bezogen, aber nicht verarbeitet worden sind. Es sind daher in Betracht 
zu ziehen die Vorräte, die zu Beginn des Erhebungsjahrs vorhanden gewesen und im Erhebungsjahre 
verarbeitet worden sind, dagegen außer Ansatz zu lassen die Vorräte, die am Ende des Erhebungs- 
jahrs verblieben sind. Nicht zu berücksichtigen sind Fehlgüsse, Bruch und Ausschußwaren, die in der 
Gießerei oder Kleinbessemerei entstanden und dort weiter verarbeitet worden sind, mitzurechnen dagegen 
diejenigen Mengen, die von solchen anderen Gießereien desselben Besitzers stammen, über die besondere 
Fragebogen ausgestellt werden. 
Roheisen und Schrott sind getrennt nachzuweisen. Unter „Roheisen“ sind auch die mitver- 
brauchten Eisenlegierungen, wie Ferromangan, Ferrosilicium usw., anzugeben. Unter „Schrott“ ist 
altes Material, Gußbruch und Gußschrott zu verstehen.
	        
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