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Werte anzugeben, einerlei ob die hergestellten Erzeugnisse tatsächlich abgesetzt oder an andere eigene
Werke zur Weiterverarbeitung abgegeben oder auf Lager genommen worden sind. Der Wert ist für
jede Sorte von Rohblöcken und für Stahlformguß ab Flußeisen- oder Flußstahlwerk aus den erzeugten
Mengen zu berechnen unter Zugrundelegung:
a) der beim Verkaufe tatsächlich fakturierten Preise nach Abzug von Skonto und
Rabatt,
b) der Marktpreise beim Absatz an eigene Werke.
Bei Ermittelung des Wertes der zu Lager genommenen Mengen ist nicht der Selbstkosten—
preis, sondern ein rechnungsmäßiger Preis einzusetzen, der sich aus den Durchschnittspreisen
ergibt, die für die wirklich verkauften Waren gleicher Art im Laufe des Jahres fakturiert worden sind,
oder aus den Marktpreisen, wenn solche Waren an eigene Werke abgesetzt worden sind.
Gibt es für die erzeugten, zur Weiterverarbeitung in eigenen Walzwerken bestimmten Roh-
blöcke keinen Marktpreis, so ist der für diese Erhebung einzusetzende Wert aus dem Werte der daraus
hergestellten Walzwerkserzeugnisse zu berechnen. Zu diesem Zwecke sind von dem Werte der Erzeug-
nisse ab Walzwerk die gesamten Fabrikationsunkosten in Abzug zu bringen.
6. Zu Frage V. Bei Ermittelung der im Erhebungsjahr erzeugten verwertbaren Schlacken
nach Menge und Wert ist das vorstehend unter Ziffer 5 angegebene Verfahren sinngemäß anzuwenden.
7. Es wird ausdrücklich zugesichert, daß eine Veröffentlichung der Angaben der
einzelnen Betriebe oder eine Benutzung der Angaben zu anderem als dem statistischen
Zwecke nicht statt findet.