Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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4. Allgemeine Verwaltungssachen. 
Pekauntmachung, 
betreffend die Tagegelder und Reisevergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats 
und der nichtbeamteten Mitglieder des Direktoriums der Reichsversicherungsanstalt 
für Angestellte. 
Auf Grund des § 118 des Versicherungsgesetzes für Angestellte (Reichs-Gesetzbl. 1911 S. 989) 
bestimme ich folgendes: 
Die Mitglieder des Verwaltungsrats und die nichtbeamteten Mitglieder des Direktoriums 
der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte erhalten für ihre Leilnahme an Sitzungen ein 
Tagegeld von 18 Mark und eine Vergütung ihrer Reisekosten nach den für die vortragenden 
Räte der obersten Reichsbehörden geltenden Sätzen. 
Das Gleiche gilt für die Ersatzmänner. 
Berlin, den 18. März 1913. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
Delbrück. 
  
Bekanntmachung,, 
betreffend Entschädigung für Zeitverlust oder entgangenen Arbeitsverdienst für die 
Beisitzer der Rentenausschüsse, Schiedsgerichte und des Oberschiedsgerichts der An 
gestelltenversicherung. 
Auf Grund des § 140 Abs. 2, § 161 Abs. 1, § 164 Abs. 1 des Versicherungsgesetzes für 
Angestellte (Reichs-Gesetzbl. 1911 S. 989) bestimme ich, daß neben den zu erstattenden baren Auslagen 
als Entschädigung für Zeitverlust oder für entgangenen Arbeitsverdienst ein Pauschbetrag 
von 6 Mark an die Beisitzer des Oberschiedsgerichts, 
von 5 Mark an die Beisitzer der Schiedsgerichte, 
von 4 Mark an die Beisitzer der Rentenausschüsse 
für jeden Sitzungstag zu gewähren ist. 
Das Gleiche gilt für die Ersatzmänner. 
Berlin, den 18. März 1913. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
Delbrück. 
  
56°
	        
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