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Direktivbezirk Muster 7.
(53 der Bestimmungen über
die Branntweinstatistik.)
Betriebsjahr 1909
Belastung der Branntweinerzeugung durch die Betriebsauflage.
A. Allgemeine lbersicht.
Anleitung zum Gebrauch.
1. Bei der Jahreserzeugung der Brennereien (Spalten 3, 5, 7 usw. bis 39) find die von Stofbesitzern unter
eigener Anmeldung des Betriebs erzeugten Alkoholmengen nicht mit anzusetzen; diese find nur in der Spalte 41 nachzuweisen.
2. Die Alkoholmengen sind in vollen Hektolitern, die Beträge in vollen Mark anzugeben. Bruchteile von weniger
als 0,/ hl (-K) sind bei der Anschreibung außer Betracht zu lassen, solche von O##o bl (A) und darüber sind als ein volles
goertoliter (eine volle Mark) anzunehmen. Bei der Abrundung ist darauf zu achten, daß die Übereinstimmung der Spalten
ür Ouersummen mit den Vorspalten gewahrt wird und daß die Ouersummen auch mit den abgerundeten katsächlichen
Betriebsergebnissen übereinstimmen; zu diesem Zwecke find daher gegebenenfalls die Mengen (Beträge) in den Vorspalten,
soweit erforderlich, abweichend von der Regel abzurunden.
Die der Direktiobehörde nachgeordneten Stellen haben, wenn fsie sich des Musters zur Lieferung der Unterlagen
bedienen, die Alkoholmengen nach Hektolitern und Litern, die Beträge nach Mark und Pfennigen anzugeben.
3. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß hier die Betriebsauflagebeträge zu berücksichtigen sind, die für
die im Betriebsjahr hergestellten Alkoholmengen zu zahlen sind und nicht etwa die Beträge, die innerhalb des
Betriebsjahrs tatsächlich eingezahlt sind. Die hier nachgewiesenen Beträge brauchen also nicht mit den in Muster 6
unter B nachgewiesenen übereinzustimmen.
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