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Uachwmeisung
von Einnahmen der Reichs-Post- und Telegraphen- sowie der Reichs-Eisenbahnverwaltung
für die Zeit vom 1. April 1913 bis zum Schlusse des Monats Juli 1913.
Bezeichnun Einnahmen vom Beginne Im Reichshaushalts-Etat ist
3 9 des Rechnungsjahrs bis die Einnahme für das
der zum Schlusse des Monats|Rechnungsjahr 1913 veran-
Einnahmen Juli 1913 schlagt auf
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1 2 8
Reichs-Post= und Telegraphenverwaltung 272907 175 842 369 000
Reichs-Eisenbahnverwaltuiing 53 490 000 153 779 000
3. Marine und Schiffahrt.
Der zweite Nachtrag zur „Amtlichen Liste der deutschen Seeschiffe mit Unterscheidungssignalen für
1913“ ist erschienen.
4. Versicherungswesen.
Bekanntmachung,
betreffend Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 1242 der Reichsversicherungs-
ordnung.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 3. Juli 1913 auf Grund des §5 1242 Nr. 1, 2 der
Reichsversicherungsordnung beschlossen:
Die § 1234, 1235 Nr. 1, 8§8 1237, 1240, 1241 der Reichsversicherungsordnung gelten mit
Wirkung vom 1. Jonuar 1913 ab für
1. Personen, die in Betrieben oder im Dienste anderer als der unter § 1234 bezeichneten
öffentlichen Verbände oder von öffentlichen Körperschaften oder als Lehrer und Erzieher
an nicht öffentlichen Schulen oder Anstalten beschäftigt sind,
a) wenn ihnen mindestens die im § 1234 bezeichneten Anwartschaften gewährleistet
sind oder sie lediglich für ihren Beruf ausgebildet werden, und wenn ihre Befreiung
von dem Arbeitgeber beantragt ist,
b) wenn ferner für diese Personen die Arbeitgeber der Ruhegehaltskasse der Kreis-
Kommunalverbände und Stadtgemeinden der Rheinprovinz sowie der Witwen= und
Waisenversorgungsanstalt für die Kommunalbeamten der Rheinprovinz angeschlossen
sind oder ihnen für diese Personen der Beitritt zu den genannten Kassen noch ge-
stattet wird,
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