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anstalt für Lehrer und Lehrerinnen in Berlin (gegründet 1875) versichert und soweit
ihnen auf Grund der Satzungen dieser Anstalt mindestens die im § 9 des Gesetzes be-
zeichneten Anwartschaften gewährleistet sind oder sie lediglich für ihren Beruf aus-
gebildet werden;
2. Personen, denen auf Grund früherer Beschäftigung als Lehrer oder Erzieher an nicht
öffentlichen Schulen oder Anstalten oder als privaten Einzelunterricht erteilende Lehrer
oder Erzieher von der Allgemeinen Deutschen Pensionsanstalt für Lehrer und Lehrerinnen
in Berlin Ruhegeld, Wartegeld oder ähnliche Bezüge im Mindestbetrage nach den Sätzen
der vom Bundesrate festgesetzten Gehaltsklasse (§ 9) bewilligt sind und daneben eine
Anwartschaft auf Hinterbliebenenfürsorge (§ 9) gewährleistet ist.
Berlin, den 18. August 1913.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Caspar.
5. Zell. und Stenerwesen.
Auf Grund des Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundes-
rats für Zoll- und Steuerwesen an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Röniglich Württem-
bergischen Ober-Finanzamtmanns Rümelin der Königlich Württembergische Finanzamtmann Auer den
Königlich Preußischen Hauptzollämtern zu Celle, Hannover, Hildesheim und Münden (Hannover) sowie
den Herzoglich Braunschweig-Lüneburgischen Hauptsteuerämtern zu Braunschweig und Wolfenbüttel
als Stationskontrolleur mit dem Wohnsitz in Hannover vom 1. August 1913 ab beigeordnet worden.
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen.
Königreich Preußen.
Die Zuckersteuerstelle Staßfurt im Bezirke des Hauptzollamts Magdeburg Holzhof ist mit
dem Zollamt 1I Staßfurt verbunden worden; ihre Befugnisse sind auf das genannte Zollamt über-
gegangen.
b Das Zollamt II Wendisch Buchholz im Bezirke des Hauptzollamts Lübben ist aufgehoben
worden. ·
Erteilt:
dem Zollamt 1 Andernach im Bezirke des Hauptzollamts Coblenz die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen # über speziell vorrevidiertes, in Kesselwagen eingehendes Mineralöl zum
Motorenbetriebe mit einem spezifischen Gewichte von mehr als O,830 bei + 15 0
den Zollämtern II Arolsen und Corbach im Bezirke des Hauptzollamts Lippstadt die Befugnis
zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Reisegerät und die damit eingehenden zollpflichtigen
Waren;
dem gollamt II Boleslawice im Bezirke des Hauptzollamts Ostrowo die Befugnis zur Aus-
fertigung von Zollbegleitscheinen I über Futtergerste in Säcken, die von dem Kaufmann Isidor Freund
in Breslau aus Rußland eingeführt wird;
dem Hauptzollamt Frankfurt a. M. Börsenstraße die Befugnis zur Erledigung von Zucker-
begleitscheinen J;
dem Zollamt lI Geilenkirchen im Bezirke des Hauptzollamts Aachen Inlandsverkehr die
Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Aprikosen, Pflaumen,
Pfirsiche und Ringäpfel, die für die Firma Ph. Reinartz, G. m. b. H. in Geilenkirchen eingehen;