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dem Zollamt 1 Gnesen im Bezirke des Hauptzollamts Posen die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen I über flüssige Eichenholz-, Fichtenholz= und Kastanienauszüge der Nr. 384 des
Zolltarifs, die für die Lederfabrik von A. Rogowski in Gnesen eingehen und bei den Vorabfertigungs-
ämtern bereits der speziellen Beschau unterlegen haben; ·
dem Zollamt 1 Göttingen im Bezirke des Hauptzollamts Münden die Befugnis zur Erledigung
von Begleitzetteln;
der Zollabfertigungsstelle Königsberg i. Pr. Lizentbahnhof im Bezirke des Hauptzollamts
Königsberg i. Pr. Holländerbaum die Befugnisse gemäß §§ 1 und 2 der Weinzollordnung;
dem Zollamt I Mayen im Bezirke des Hauptzollamts Coblenz die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen I über speziell vorrevidiertes, in Kesselwagen eingehendes Mineralöl zum
Motorenbetriebe mit einem spezifischen Gewichte von mehr als O,s30 bei + 15 C;
dem Zollamt ! Namslau im Bezirke des Hauptzollamts Ols i. Schles. die Befugnis zur
Erledigung von Zollbegleitscheinen I über zollbegünstigtes schweres Mineralöl, das unter Kesselwagen-
verschluß für den Konvent der Barmherzigen Brüder in Namslau eingeht;
dem Hauptzollamt Neuruppin die Befugnis zur Erledigung von Zündwarenbegleitscheinen;
dem Zollamt 1 Peine im Bezirke des Hauptzollamts Celle die Befugnis zur Ausfertigung
von Zollbegleitscheinen I über Gasöl;
dem Zollamt I Pyrmont im Bezirke des Hauptzollamts Lemgo die unbeschränkte Befugnis
zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I; die unbeschränkte Befugnis zur Abfertigung
der unter Eisenbahnverschluß eingehenden Begleitscheingüter und die unbeschränkte Befugnis zur Aus-
fertigung und Erledigung von Begleitzetteln;
dem Zollamt 1 Soest im Bezirke des Hauptzollamts Lippstadt die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen I über Reisegerät und die damit eingehenden zollpflichtigen Waren;
dem Zollamt 1 Wriezen im Bezirke des Hauptzollamts Eberswalde die Befugnis zur Erledi-
gung von Zollbegleitscheinen 1 über folgende unter Packstückverschluß für die Seifenfabrik von Rudolf
Herrmann in Wriezen eingehende Waren: tierische Fette der Larifnummern 126, 127, 128, 129 und
Baumwollsamenöl der Tarifnummern 166 und 167, sämtlich zur Ungenießbarmachung bestimmt; tierische
Fette der Tarifnummer 132; pflanzliche Fette der Tarifnummer 171; Bergtalg der Tarifnummern 241
und 249.
Königreich Bayern.
Die Ubergangsstelle Kleinrinderfeld im Bezirke des Hauptzollamts Würzburg ist aufgehoben
worden.
Am Petroleumhafen zu Regensburg im Bezirke des Hauptzollamts Regensburg ist eine Zoll-
abfertigungsstelle mit der Bezeichnung „Zollabfertigungsstelle Regensburg Petroleumhafen“ errichtet
worden. Sie ist nur zuständig für die Abfertigung von Mineralölsendungen der Deutsch-Amerikanischen
Petroleumgesellschaft und hat unter dieser Beschränkung die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung
von Zollbegleitscheinen I, zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen II und sämtliche Befugnisse im
Eisenbahnverkehre.
Erteilt:
dem Steueramt Forchheim im Bezirke des Hauptzollamts Bamberg die Befugnis zur Erledi-
gung von Zollbegleitscheinen ! über Knochenöl — Tarifnummer 166 — und Mineralschmieröl — Tarif-
nummer 239 — sowie zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über Schmiermittel der Tarif-
nummer 260 für den der Firma H. Engel & Cie. in Forchheim genehmigten Veredelungsverkehr;
dem Hauptzollamt Landau die Befugnis 4;
dem Steueramt Neuburg a. D. im Bezirke des Hauptzollamts Ingolstadt die Befugnis zur
Abfertigung von Bier zur Ausfuhr unter Inanspruchnahme der Rückvergütung des Malzaufschlags so-
wie zur Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen;
der Zollerpositur an der Donaulände in Passau die Befugnis 54;
dem Nebenzollamt II Selb im Bezirke des Hauptzollamts Hof die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen II über unbearbeitete und bearbeitete Tabakblätter der Zolltarifnummern 20
und 220;
dem Nebenzollamt II Windshausen im Bezirke des Hauptzollamts Rosenheim die Befugnis
zur Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen.