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4. Justi zwesen.
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Das Verzeichnis derjenigen Behörden (Kassen), an welche nach der vom Bundesrat am 23. April 1880 be-
schlossenen Anweisung Ersuchen um Einziehung von Gerichtskosten zu richten sind (Zentralblatt für das
Deutsche Reich von 1912 S. 311 ff.), erfährt folgende Anderungen und Ergänzungen:
1. Auf Seite 359 unter Rothenburg (Oberlausitz) ist in der letzten Spalte „Rothen=
burg a. N.“ in „Rothenburg O. L.“ zu berichtigen.
2. Auf Seite 329 ist zwischen „Gladbach" und „Gladenbach“ das Verzeichnis dahin zu
ergänzen:
Für den Bezirkk In dem Gehört zum Betreffende Kasse
des Amtsgerichttss Staate Landgericht öberlandes-- oder Behörde
Gladbeck Preußen Essen Hamm Königl. Gerichtskasse in
Gladbeck.
5. Militär wese n.
Bekanntmachung.
Dem Oberstabsarzt z. D. Dr. Bassenge in Wien ist auf Grund des 3§ 42 Ziffer 2 der
Deutschen Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, Zeugnisse der im § 42 Ziffer 1a bis c eben-
daselbst bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Reichsangehörigen aus-
zustellen, welche ihren dauernden Wohnsitz in den österreichischen Kronländern mit Ausnahme von
Galizien und der Bukowina haben.
Berlin, den 9. September 1913.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Gallenkamp.
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