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Die Gebühren unter 1 und 2 werden bei der Bestellung des Postkreditbriefs mit Zahlkarte
vom Antragsteller bar erhoben, bei der Bestellung mit Uberweisung vom Postscheckkonto des Antrag-
stellers abgebucht. Die Rückzahlungsgebühren (3) werden bei jeder Abhebung eingezogen.
VII. Wenn nach Ablauf der viermonatigen Gültigkeitsdauer des Postkreditbriefs noch ein
Restguthaben verbleibt, so wird dieser Betrag auf Antrag, dem der Postkreditbrief mit den übrig-
gebliebenen Quittungsvordrucken beizufügen ist, von dem Postscheckamt, das ihn ausgefertigt hat, an
den Inhaber zurückgezahlt. Die Rückzahlung erfolgt mit Zahlungsanweisung oder durch Gutschrift
auf das Postscheckkonto des Kreditbriefinhabers. Die Gebühr für die Geldübermittelung oder Über-
weisung ist von dem Restguthaben abzuziehen.
Vorstehende Bestimmungen treten am 1. Mai 1914 in Kraft.
Berlin, den 23. April 1914.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Kraetke.
Z. Poli zei wesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
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« weisung
«- der Bestrafung. Ausweisungs-
" der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses.
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a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs.
1 Johann Jakob geboren am 22. August 1841 zu Da-schwerer Diebstahl Königlich Württember-/1I1. April 1911.
Walch, Posa= laas, Bezirk Bludenz, Vorarlberg, Unterschlagung, glche Regierung des
mentier, ortsangehörig zu Lech, ebenda, öster= Sachbeschädigung, rraukrecfes zu Ulm,
reichischer Staatsangehöriger, Hausfriedensbruch,
Nahrungsmittel=
entwendung, An-
gabe eines falschen
Namens (4 Jahre
6 Monate Zuchthaus
und 8 Wochen Haft,
laut Erkenntnis vom
11. Oktober 1909),
2 # Helene Klara geboren am 11. Juni 1871 zu Alten-Diebstahl im Rückfall, Königlich Sächsische 17. Marz 1914.
Wenzel geborene burg, Sachsen= Altenburg, öster- Betrug, &2 annbruch Kreishauptmannschaft
Kretzschmar, reichische Staatsangehörige, und Übertretung Zwickau,
Kellnerin, gegen die Melde-
regulative der Stadt
Olsnitz i. V. vom
1. Seplember 1887
und der Stadt
Plauen vom 18.De-
zember 1903(33ahre
Zuchthaus, 2 Wochen
Haft, laut Erkennt-
nis vom 12. April
1911),