Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Zweiundvierzigster Jahrgang. 1914. (42)

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Bundesstaat: Muster 4. 
Oberbehörde: Veranlagungsbehörde 
(Veranlagungsbezir!): 
Ubersicht 
über die Ermäßigung des Wehrbeitrags und die Höhe des vom Wehrbeitrage 
freigestellten Vermögens. 
Anleitung zum Gebrauche. 
1. In den Tabellen 1 und II sind die Gesamtergebnisse nachzuweisen. 
2. Die Angaben in den Spalten 1 bis 3 der Tabelle 1 und den Spalten 2 und 3 der Tabelle II sind aus 
den Spalten 2, 14, 15 und 19 bzw. 2, 9 und 10 der abgeschlossenen Wehrbeitragsliste A zu entnehmen. 
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