Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Zweiundvierzigster Jahrgang. 1914. (42)

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3. Versicherungswesen. 
Bekunntmuchung 
zur Ausführung des § 518 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung. Vom 14. Mai 1914. 
Auf Grund des § 518 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung hat der Bundesrat bestimmt: 
1. Die Krankenkassen haben an die Ersatzkasse, auf deren Antrag der Bundesrat eine An- 
ordnung nach § 518 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung getroffen hat, die bei ihnen 
für die Mitglieder der Ersatzkasse nach § 517 Abs. 2 eingehenden Beitragsteile der 
Arbeitgeber zu vier Fünfteln bis zum Ende des auf ein Kalendervierteljahr folgenden 
Monats abzuführen. Dabei haben sie ein Verzeichnis ihrer Mitglieder, die zugleich 
Mitglieder der Ersatzkasse sind und deren Rechte und Pflichten als Mitglieder der 
Krankenkasse ruhen, unter Angabe der für diese Mitglieder gezahlten Arbeitgeberbeiträge 
sowie des Zeitraums, für den diese Beiträge gezahlt sind, beizufügen. 
Erreicht der an die Ersatzkasse abzuführende Gesamtbetrag nicht zehn Mark, so ist 
er nach Ablauf des folgenden Kalendervierteljahrs zu zahlen. 
2. Die beteiligten Kassen können über die Art und Weise der Abführung anderes 
vereinbaren. 
3. Anordnungen des Bundesrats nach § 518 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung 
werden im Zentralblatt für das Deutsche Reich veröffentlicht. 
Berlin, den 14. Mai 1914. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
Delbrück. 
  
4. Poli zei wesen. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
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-p der Bestrafung. Ausweisungs- 
" der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses. 
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a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs. 
1 Simsi oder Samuel geboren am 2. März 1862 zu Topo-Diebstahl im Rück-Königlich Sächfische 26. März 1914. 
Wolf Feldbaum, litz, Rußland, russischer Staatsange- fall in zwei Fällen Kreishauptmannschaft 
Handelsmann, höriger, (1 Jahr 9 Monate Dresden, 
1 Zuchthaus, laut Er- 
# kenntnissen vom 20.) 
und 831. Juli 1912), » 
2 Weoizech Anton auch geboren Ende April 1877 zu Mlawa, schwerer Raub (6 Königlich Preußischer 129. April 1914. 
Adalbert Kup-Gouvernement Plozk, Rußland, rus= Jahre Zuchthaus, Regierungspräfident zu 
niewski (Kup= fischer Staatsangehöriger, laut Erkenntnis vom Allenstein, 
newsy), Arbeiter, 6. März 1908). 
3 Marianna Topo-geboren am 14. Mai 1857 zu Skud-Diebstahl im Rück-Königlich Preußischer 28. April 1914. 
6 lewski geborene zawoc, Gemeinde Sadlowo, Gou= fall (1 Jahr 3 Mo= Regierungspräsident zu 
Pokrull, Arbeiterin, vernement Plozk, Rußland, russische, nate Zuchthaus, laut Bromberg, 
Staatsangehörige, Erkenntnis vom 3. 
April 19183), 1 
  
 
	        
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