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3. Zoll= und Steuerwesen.
Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 10. Juni 1914 beschlossen,
daß bei der Ermittelung des zollpflichtigen Gewichts von Getreide mittels selbsttätiger
Wiegevorrichtungen aufwirbelnder Staub, der zum gesundheitlichen Schutze der Arbeiter in
besonderen Saugvorrichtungen abgefangen und aufgesammelt wird, unter der Voraussetzung
außer Betracht bleibt, daß die Saugvorrichtungen nur so weit eingestellt werden, als es zum
Schutze der Arbeiter vor der Staubentwickelung erforderlich ist, und nach Beendigung der
Verwiegung der gesamte aufgesammelte Staub mit den in ihm befindlichen sonstigen
Unreinigkeiten und Getreidekörnern vernichtet wird.
Berlin, den 25. Juni 1914.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Meuschel.
Der Bundesrat hat in der Sitzung am 18. Juni d. J. beschlossen,
anzuerkennen, daß für die Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs mit ausländischen
Bohlen aus Bongossiholz — Tarifnummer 76 — zur Herstellung getränkter Pflasterklötze
— Tarifnummer 81 — die Voraussetzungen des § 2 der Veredelungsordnung vorliegen.
4. Allgemeine Verwaltungssachen.
Von dem Handbuch für das Deutsche Reich wird für das Rechnungsjahr 1914 eine neue Ausgabe#
veranstaltet. Das Werk erscheint in der ersten Hälfte des Juli 1914 im Verlage der Buchhandlung
Carl Heymanns Verlag zu Berlin und wird den Reichs= und Staatsbehörden bei direkter Bestellund
zum Preise von 5,50 .K geliefert. «
JmBuchhandelisteszumPreisevon7,50.-Lzubeziehen.
5. Poli zeiwesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
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beschlusses.
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a) Auf Grund des § 181a in Verbindung mit § 362 des Strafgesetzbuchs.
1 Leopold Pezzei, geboren am 21. Juni 1894 zu Inns--Zuhälterei (2 Monate, Großherzoglich Badischer 14. Mai 1417,
Kellner, bruck, Tirol, österreichischer Staats- Gefängnis, laut Er Landeskommissär für
angehöriger, kenntnts vom 17. die Kreise Karlsruhe
April 1914), und Baden zu Karls-
ruhe,
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