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Anstatt „ Führer, Maschinisten und Untermaschinisten der Werftfahrzeuge,“ in Spalte 2
muß es heißen „ Werftschiffsführer 20) und Werftmaschinisten,“
Bei dem dieser Eintragung folgenden VI b. ist in Spalte 2 neu aufzunehmen „ Werft-
untermaschinisten,“
Bei „ Magazinaufseher, 21)“ ist „„“ und „21)“ zu streichen. Die hierzu gehörige Bemerkung #1)
in Spalte 4 ist ebenfalls ganz zu streichen.
Berlin, den 1. Juli 1914.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Lewald.
4. Zoll= und Steuerwesen.
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen.
Königreich Preußen.
Das Zollamt II Burg a. Fehmarn im Bezirke des Hauptzollamts Neustadt i. H. ist nach
Burgstaaken im gleichen Hauptamtsbezirke verlegt worden und führt fortan die Bezeichnung Zollamt II
Burgstaaken.
Die dem Zollamt 1 Hagen (Westf.) Kölnerstraße beigelegten Befugnisse sind auf das Haupt-
zollamt Hagen (Westf.) übergegangen. Dem Zollamt sind nur verblieben die Befugnisse 28, 29, 30,
35, 49 bis 54, 58, 59, 60, 61, 71, 72, 74 und die Befugnis zur Abfertigung von Bier, Branntwein
und Tabak, die im Postverkehre gegen Abgabenvergütung ausgeführt werden.
Erteilt:
dem Zollamt 1 Fürstenwalde im Bezirke des Hauptzollamts Frankfurt a. O. die Befugnis zur
Ausfertigung von Zollbegleitscheinen 1 über die im Veredelungsverkehre der Firma Adolf Schwartz
& Co. in Ketschendorf ausgehenden Treibriemen der Tarifnummer 557; dem Zollamt I Schwiebus
j Bezirke des Hauptzollamts Crossen a. O. die Befugnis zur Erledigung von Zündwarenbegleit-
einen.
Königreich Bayern.
Die Ubergangsstelle Rieneck im Bezirke des Hauptzollamts Aschaffenburg ist aufgehoben worden.
Königreich Sachsen.
Die Nebenzollämter Hartha im Bezirke des Hauptzollamts Grimma, Schneeberg im Bezirke
des Hauptzollamts Zwickau und Wernitzgrün im Bezirke des Hauptzollamts Eibenstock sind in Zoll-
ämter umgewandelt worden.
Das Zollamt Schneeberg hat künftig folgende Befugnisse: 30, 35, 37 bis 39, 51, 52, 55, 60;
Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I und II über Zollgüter, Branntwein, Salz und
Tabak; Aus- und Umladungen der unter Wagenverschluß beförderten Güter (§ 65 V. Z.G.); Wieder-
anlegung des amtlichen Verschlusses bei Verschlußverletzungen (§ 96 V.Z.G.); Ausfertigung von Muster-
pässen über Gegenstände des freien Verkehrs; Abfertigung von Branntwein und Tabak bei Ausfuhr
gegen Abgabenvergütung; Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen über Bier; Ausferti-
gung von Ubergangsscheinen über Branntwein, geschrotetes Malz und Wein.
Elsaß-Lothringen.
Das Zollamt 1 Dornach im Bezirke des Hauptzollamts Mülhausen führt fortan die Bezeich-
nung Zollamt 1 Mülhausen-Dornach.